Alleinerziehend, na und?

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was muss ein neuer Lebenspartner ...

Thema: was muss ein neuer Lebenspartner ...

Ihr Lieben, was für Pflichten übernimmt ein neuer Partner, der sich mit uns AE einlässt? Wenn man "nur" zusammen ist, aber getrennt wohnt? Ich meine nicht die emotionalen, sondern rechtliche Pflichten. Oder ist das ziemlich locker und hat keinerlei Einfluss auf bsp. bezogene Leistungen (UHV, Mietzuschuss, etc. pp.) ? Danke vorab!

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 00:43



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Also auf UHV hat es nur Einfluss, wenn man heiratet. Bei nur zusammen wird keine Bedarfsgemeinschaft gegründet also m. M. auch keine Änderung. lg

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:02



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jein... eine lose beziehung (d.h. man lebt und wirtschaftet getrennt) hat keine auswirkung. zieht man zusammen, hat das dann auswirkung auf die steuerklasse: derjenige, der vorher in der II war, rutscht in die I. weil davon ausgegangen wird, dass man nun zusammen wirtschaftet, oder so. das kann leena aber sicher besser erklären. auch werden nun einige doppelversicherungen obsolet, die man zusammenlegen kann, die versicherungen gehen dann wohl davon aus, dass der vertrag weiterhin bestehen bleibt, der bereits länger besteht. man spart auch die doppelmiete ein, einen zweiten telefonanschluss etc. etc. das sind kosten, die wegfallen, auch wenn man nicht "aktiv" aus einem topf wirtschaften würde. der unterhaltsvorschuss fällt letztendlich erst dann weg, wenn man heiratet. liebe grüße, martina.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:22



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Hi, Steuerklassen ändern sich auch ohne Heirat?????

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:29



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ja. ich glaube, seit 2004 darfst du dann nicht mehr die II haben, wenn du mit deinem lag zusammenlebst.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:48



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wie gut, dass wir getrennte wohnsitze haben :-)))

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:50



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dass es keine sofortigen Verpflichtungen gibt, solange man sich "nur" gegenseitige Zuneigung bekundet, aber nicht zusammenzieht? Oder möchte jemand doch noch gegenteiliges anbringen? :)

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 09:05



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wenn du h4 beantragen willst/mußt, dann wird das einkommen des lag miteingerechnet. könnte vom zusammenziehen abhalten. die steuerklassen finde ich persönlich relativ egal, denn ich habe damals so um die 70€ weniger gehabt. man spart aber doch mehr, wenn man gemeinsam haushaltet.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 09:18