Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 18.11.2016, 19:35 Uhr

wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Wenn er unterschiedliche Monatseinkommen hat, wird gemittelt soweit ich weiß, falls er selbständig ist, wird der monatliche Durchschnittsverdienst auf Basis der letzten 3 Kalenderjahre berechnet. Auf der Grundlage kannst du dann mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken, was Eure (2?) Kinder von ihm an Unterhalt bekommen. Ich weiß ja nicht, wie alt Euer erstes Kind ist. Jedenfalls wird da nach seinem Selbstbehalt nichts mehr an Betreuungsunterhalt für dich übrig bleiben, aber wie gesagt, das muss berechnet werden.
Welchen Unterhalt meintest du, den für das erste Kind, dass du den schon bekommst?
Du müsstest ja Elterngeld bekommen, wieviel hängt natürlich wieder davon ab, ob du vorher berufstätig warst, Höhe des Einkommens etc.
Ob das, was Ihr dann am Ende habt zu wenig ist, hängt ja auch davon ab, wieviel Miete du zahlst. Wohngeld ist unabhängig vom AE-Status, es zählt, wer im Haushalt lebt und das Haushaltseinkommen. Wenn durch Wohngeld aber nicht der Mindestsatz, der zum Leben als notwendig erachtet wird erreicht werden kann, müsstest du eh aufstocken und bekämst gar kein Wohngeld.
Dann muss aber erst das Ersparte bis zum "Erlaubten" verbraucht werden.
Wie gesagt, kommt auch auf die Miete an, Elterngeld und Kindergeld werden ja verrechnet.
Wie gesagt, es kommt einfach drauf an, was an Angaben verlangt wird. Wenn da steht "Partner", hast du eben keinen. Wenn ein 2. Sorgeberechtigter gefragt ist, gibt es demnach auch keinen. Manche Stellen verlangen aber einen Nachweis, dass du allein sorgeberechtigt bist, nennt sich Negativbescheinigung und gibt es auf dem Jugendamt.

 
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