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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.11.2016, 19:50 Uhr

Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus?

Bei mir ist es schon so lange her.....

Im Juni wurde der Scheidungsantrag zusammen mit einem Antrag auf PKH bei Gericht eingereicht und gleichzeitig von der Anwältin des Antragstellers an die Antragsgegnerin geschickt.

Daraufhin hat sich die Antragsgegnerin ebenfalls einen Anwalt genommen, der sich auch schon beim Gericht "gemeldet" hat. Die Antragsgegnerin sagt, sie hätte keinen PKH-Antrag gestellt, aber ich glaube das nicht, denn sie würde sicher PKH bekommen. Ich glaube, sie hat das nur nicht verstanden.

Der PKH-Antrag des Antragstellers wurde im September abgelehnt.

Aber der Scheidungsantrag wurde (scheinbar) immer noch nicht vom Gericht der Antragsgegnerin zugestellt. Das ist ärgerlich, weil damit bestimmte Fristen (zum Beispiel für den Versorgungsausgleich) weiterlaufen.

Weiß jemand, ob das daran liegen kann, daß die Antragsgegnerin eben doch einen PKH-Antrag gestellt hat, und der erst entschieden wird?

Die Anwältin des Antragstellers hat jetzt beim Gericht nachgefragt, wo das festhängt. Das Problem ist, daß die Verzögerung den Antragsteller richtig viel Geld kosten kann. Es wäre wichtig, daß die formelle Zustellung in den nächsten zwei Wochen erfolgt, sonst wird es teuer.

Ich bin mir nicht sicher - die Aufforderung zum Versorgungsausgleich kommt doch erst mit der formellen Zustellung, oder? Könnte man also davon ausgehen, daß die formelle Zustellung an die Antragsgegnerin erfolgt ist, wenn der Antragsteller die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommt?

 
4 Antworten:

Re: Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus?

Antwort von Fru am 11.11.2016, 22:39 Uhr

Hört der Versorgungsausgleich nicht mit dem Trennungsdatum auf? Also mit Beginn des Trennungsjahres? Aber ich bin nicht sicher. Wir haben bei uns das Datum x angegeben und seit dem ist das geregelt. Geschieden sind wir nach acht Jahren noch nicht.

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Re: Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus?

Antwort von jannas am 12.11.2016, 1:06 Uhr

Ist das wirklich so?
Ich habe das alles gerade durch, letzte Woche war der Scheidungstermin vor Gericht.
Davon abgesehen, daß wir in unserem Fall auf Empfehlung des Gerichtes auf den Versorgungsausgleich verzichtet haben, dachte ich, es zählt die Zeit, bis der ScheidungsAntrag gestellt wird?

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Ich schrieb ja mit Absicht

Antwort von Fru am 12.11.2016, 14:19 Uhr

das ich nicht sicher bin. Wir haben das auch alles notariell beurkundet, kann natürlich auch an eben dieser Tatsache liegen, aber da ist unser Trennungsdatum auch das Datum, was den Versorgungsausgleich beendet.

Allerdings, was ist denn zum Beispiel, wenn "Frau x" sich trennt, aber über Jahre der Scheidung nicht einwilligt. Pech für den Mann?

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Re: Ich schrieb ja mit Absicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.11.2016, 15:36 Uhr

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist die Zustellung des ScheidungsANTRAGS, das weiß ich sicher. Danach kann Frau X die Scheidung hinauszögern, wenn sie mag - nützt ihr nur nix. (Und geht eh nicht ewig. Wir wurden gegen den ausdrücklichen Wunsch meines Mannes geschieden. Der Richter muß nur überzeugt sein, daß die Ehe wirklich zerrüttet ist.)

Hm, meine Frage konnte leider keiner beantworten. Schade....

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