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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.11.2016, 19:50 Uhr

Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus?

Bei mir ist es schon so lange her.....

Im Juni wurde der Scheidungsantrag zusammen mit einem Antrag auf PKH bei Gericht eingereicht und gleichzeitig von der Anwältin des Antragstellers an die Antragsgegnerin geschickt.

Daraufhin hat sich die Antragsgegnerin ebenfalls einen Anwalt genommen, der sich auch schon beim Gericht "gemeldet" hat. Die Antragsgegnerin sagt, sie hätte keinen PKH-Antrag gestellt, aber ich glaube das nicht, denn sie würde sicher PKH bekommen. Ich glaube, sie hat das nur nicht verstanden.

Der PKH-Antrag des Antragstellers wurde im September abgelehnt.

Aber der Scheidungsantrag wurde (scheinbar) immer noch nicht vom Gericht der Antragsgegnerin zugestellt. Das ist ärgerlich, weil damit bestimmte Fristen (zum Beispiel für den Versorgungsausgleich) weiterlaufen.

Weiß jemand, ob das daran liegen kann, daß die Antragsgegnerin eben doch einen PKH-Antrag gestellt hat, und der erst entschieden wird?

Die Anwältin des Antragstellers hat jetzt beim Gericht nachgefragt, wo das festhängt. Das Problem ist, daß die Verzögerung den Antragsteller richtig viel Geld kosten kann. Es wäre wichtig, daß die formelle Zustellung in den nächsten zwei Wochen erfolgt, sonst wird es teuer.

Ich bin mir nicht sicher - die Aufforderung zum Versorgungsausgleich kommt doch erst mit der formellen Zustellung, oder? Könnte man also davon ausgehen, daß die formelle Zustellung an die Antragsgegnerin erfolgt ist, wenn der Antragsteller die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommt?

 
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