Mari831
Hallo liebe Damen, ich habe eine Frage. Ich war bisher stille Mitleserin und daher weiß ich, dass hier i.d.R. sehr kompetente und hilfreiche Antworten zu bekommen sind ;-) Ich lebe von meinem Ehemann getrennt, unser Kind ist 22 Monate alt. Er zahlt uns 700,- € Unterhalt, also für das Kind und mich zusammen. Das ist das Maximum was er zahlen kann, er verdient nicht so viel. Da ich eine vor der Ehe gekaufte und bereits abbezahlte Eigentumswohnung besitze, kommen wir damit einigermaßen hin da die Miete schonmal entfällt. Ich bin noch 1 Jahr in Elternzeit und wollte Kinderzuschlag beantragen. Jetzt habe ich im Internet aber widersprüchliche Aussagen dazu gefunden. Ist es richtig, dass man sobald Kindesunterhalt i. H. von mindestens 160,- € bezahlt wird, keinen Kinderzuschlag mehr beantragen kann? Mein "Einkommen" sind nur die 700,- € Unterhalt und das Kindergeld. Danke schon vorab für eure Antworten! LG Marissa
mf4
Antwort auf Beitrag von Mari831
Wenn das Kind Einkünfte mindestens in Höhe des Kinderzuschlages hat fällt es raus. Das dürfte wegen des Unterhalts der Fall sein. Kindergeld und Wohngeld zählt nicht als Einkommen des Kindes.
Sternenschnuppe
Antwort auf Beitrag von Mari831
Der Bedarf des Kindes ist gedeckt, Kindergeldzuschlag entfällt somit. Zudem hast Du Vermögen in nicht unerheblicher Höhe.
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