Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von flyingdarkness am 14.11.2009, 18:06 Uhr

Vorsorgefrage

Hallo zusammen,

eine Frage, die mir immer wieder mal und gerade aktuell auf den Nägeln brennt:

Wie habt ihr für eure Kinder vorgesorgt, falls euch mal was passiert?

Ich habe hier im Ort außer meiner auch werktätigen Schwester niemanden mehr, meine beiden Großen (22 und 20) wohnen 40 (bzw unter der Woche 80) und 200km weit weg, zu weit, um grad eben mal auf den kleinen Bruder aufzupassen... Der KV wohnt +600km, außerdem haben die beiden kaum bis keinen Bezug zueinander.

Für den Krankheitsfall gibt es meines Wissens Haushaltshilfe über die KK, was aber, wenns schlimmer kommt oder länger dauert...

Wer soll den Jungen übernehmen bzw wie regelt man das generell?

Würde ja sagen, rein rechtlich steht der Vater in der Pflicht, der auch Sorgerecht hat... doch so ganz ohne Bezug? Die beiden haben sich in den sechs Jahren, die der Junge nun alt ist, vllt 5x gesehen, seit 2005 2x...

Wäre lieb, wenn ihr mir von euren Erfahrungen berichten könnt.

Danke und lG
flyingdarkness

PS: Ne Freundin oder so is nicht.

 
20 Antworten:

Re: Vorsorgefrage

Antwort von mamafürvier am 14.11.2009, 18:40 Uhr

Noch wohnt Papa nur 30km weg aber er wird wohl wegen Job bald weg sein einige hundert km. Bis dahin wird er da sein, wenn was ist.
Meine beiden Großen sind 21 und 23, leben im Ort und wenn was wäre würden sie sich kümmern, wenn es jobmäßig irgendwie geht.

Als meine Tochter noch nicht eingeschult war wars leicht, als ich mit dem Kleinen im KH war. Da war sie hunderte km weg bei Oma und Opa inzwischen. Jetzt wäre es komplizierter aber irgendwas würde mir schon einfallen, wenn es für ein paar Tage wäre.

Meine Mum wohnt nur 40km weg, hat immer Zeit aber sie wäre mit den beiden Kurzen überfordert und auch zu wenig vertraut also wäre das nur im allergrößten Ernstfall eine Alternative.

lG Kerstin

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von flyingdarkness am 14.11.2009, 19:50 Uhr

Hallo Kerstin,

mein Großer ist beim Bund und meine Tochter hat gerade erst ihre Ausbildung begonnen. Insofern weiß ich nicht, inwiefern es generell für beide möglich ist, einzuspringen, doch ich denk, für ein paar Tage ist ganz sicher was drin.
Oma haben wir keine mehr, seit meine Mutter letztes Jahr gestorben ist.

Wenn ich oben schreibe... "für ein paar Tage"... was aber ist, wenn man nicht mehr da ist... wie kann ich meinen Sohn im Vorfeld absichern... Vormundschaft und so...? Ich will sicher nicht den Teufel an die Wand malen, doch manchmal geht es schneller als man denkt.

LG flyingdarkness

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von Danie1710 am 14.11.2009, 19:57 Uhr

Ich habe bei meinen beiden Kindern das alleinige Sorgerecht (bei meiner Tochter nachträglich durch das Gericht - nach 6 langen Jahren, da er auf nichts reagiert - nicht einmal auf Schreiben vom Gericht eslbst) und bei meinem Sohn von Anfang an (sind nicht verheiratet und ich wollte das so).

Bei mir würden sicherlich meine Eltern einspringen, denn sie wohnen in unmittelbarer Nähe oder meine Tante oder Cousine (sind auch die Patentanten).
Meine Cousine ist auch gerade in Elternzeit.

LG
Danie

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von flyingdarkness am 14.11.2009, 20:18 Uhr

Hallo Danie,

Sorgerecht ist bei uns geteilt, leider. Wegen jedem Pubs darf ich ihn anschreiben... doch verzichten will er nicht, auch wenn er mir in allen Dingen freie Hand lässt. Mich nervt da nur das bürokratische... will ich ne Versicherung machen oder ein Konto eröffnen oder oder oder, für alles braucht es seine Unterschrift... Nur gut, bei der Schulanmeldung jetzt war das nicht nötig.

Bei mir kann maximal die Tante hier einspringen, vllt würde auch die andere Tante in Thüringen einspringen, der ich das alles trotz des weniger Sehens noch eher zutrauen würde.

Doch wie kann ich das im Vorfeld festlegen, erst Recht, wenn der KV auch das Sorgerecht hat?

Fragende Grüße

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von mamafürvier am 14.11.2009, 20:39 Uhr

Ich habe keinen Plan, was wäre, wenn ich z.B. einen Unfall hätte aber ich hatte schon Ernstfälle. Ich hatte einen Autounfall, eine akute Lungenentzündung, daß mitten in der Nacht auftrat und ich direkt auf Intensiv kam... irgendwie hat mein Umfeld alles hinbekommen, weil ich ja nichts tun konnte.
Ich hätte zumindest meine Großen hier, die was orgenisieren könnten und egel ob sie grad im Job wären oder im Internat... sie wären direkt da für uns, würden die Kinder unterbringen und/oder sich kümmern.
Ich habe meine Großen nie als Babysitter mißbraucht aber ich weiß sie wären jederzeit da... das beruhigt mich sehr.
lG Kerstin

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von Mack4 am 14.11.2009, 20:39 Uhr

Bei uns ist es so, dass auch keiner da ist. Ich habe eine Tante. Sie wohnt etwas weiter weg, mein Onkel hat Krebs. Ihr habe ich eine Vollmacht gegeben, dass im Notfall alles weitere geregelt weerden kann. Schlussendlich müssten meine Kinder in einem solchen Fall, der hoffentlich nie eintritt, dennoch in die Obhut des Jugendamtes. Ich habe das alleinige Sorgerecht und die Kinder wären bei ihren Vätern auch nicht gut betreut. Das hilft Dir zwar nicht wirklich weiter, aber so ist es bei uns.

LG Sylvia

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von Hotsprings am 14.11.2009, 20:41 Uhr

Meine Schwester, die wohnt 15 km weit weg.

Müsste ich nur noch irgendwie schriftlich festlegen.

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von Ima am 14.11.2009, 21:02 Uhr

Hallo,

ich habe auch das alleinige sorgerecht für meine tochter.
trotzdem ist es so, dass erstmal der kv in der pflicht wäre, wenn ich nicht mehr da sein sollte. das möchte ich aber auf keine fall und habe mich deshalb beim jugendamt informiert: du kannst schriftlich eine "erklärung zur vormundschaft" verfassen und an sicherer stelle deponieren, ein exemplar muss handgeschrieben sein. eine kopie evtl. bei der beistandschaft hinterlegen. in dieser erklärung sollte möglichst genau erklärt sein, wo das kind leben soll und WARUM nicht beim kv. das wird dann im fall der fälle geprüft, ebenso wie die personen, die du als vormund bestimmt hast.
dieses schreiben sollte regelmäßig aktualisiert werden, um eine hohe glaubwürdigkeit zu haben und es dem familiengericht möglichst transparent zu machen, was das sinnvollste für das kind ist.
im idealfall unterschreibt der kv, dass es auch in seinem sinne ist (hat bei mir jetzt geklappt :-) ) und ergänzt die umgangsregelung..
kein schönes thema, aber damit muss man sich ja leider auseinadersetzen...
vielleicht hilft es dir ja!
liebe grüße von ima

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von Lena_1977 am 14.11.2009, 21:25 Uhr

Der Kv ist (noch) in der Nähe - das geht kurzfristig - aber nicht langfristig. Ihc hab mal versucht beim Jugendamt ein "Vorsorgetestament" o.ä. für meine Schwester zu hinterlegen - geht nicht. Ich kann den Wunsch kostenpflichtig beim Anwalt aufgeben - aber im Zweifel zählt der Familienrichter......

Ich mag nicht daran denken.

Was ist bei einem gemeinsamen Wohnsitz über Jahre mit einem neuen Partner - hätte der mehr Chancen wie ei Umgangs-KV ?

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von leaelk am 14.11.2009, 21:42 Uhr

Genau mein Thema, denn ich weiß es nicht.
Wenn mir etwas zustoßen würde, dann könnten sie hoffentlich bei ihrem Papa bleiben.
Würde ich aktuell länger ausfallen, dann weiß ich es nicht und das macht mir momentan ziemlich viele Sorgen.

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von flyingdarkness am 15.11.2009, 8:59 Uhr

Hallo

und danke für deine Antwort.
Meinst du, dass eine einfache Vollmacht reicht, muss man das nicht ähnlich dem letzten Willen irgendwo beglaubigen lassen?

LG Antje

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von flyingdarkness am 15.11.2009, 9:05 Uhr

Hallo Kerstin,

ich weiß auch, dass meine beiden Großen und meine Schwestern sich erst mal um den Jungen kümmern würden. Doch geht das eben nicht auf Dauer. Eben weil die ihre Arbeit/Ausbildung ja auch haben.

Ganz lieben Dank für deine Antwort.
LG Antje

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von flyingdarkness am 15.11.2009, 9:10 Uhr

Hallo Irma,

das ist die Antwort, die mir sehr weiterhilft. Ganz lieben Dank dafür!
Ich möcht nicht schlechtes über den KV sagen, doch abgesehen davon, dass er mehr als 600km weit weg lebt und keinen Bezug zum Kind hat, ist auch nur selten telefonischer Kontakt. Außerdem hat er sehr mit sich zu tun, kriegt sich selbst nicht auf die Reihe (krankheitsbedingt).
Da muss ich erst mal abchecken, wen ich als Vormund einsetzen könnte, kommen ja nur 4 in Frage.

Lieben Dank noch mal für deine Antwort!
LG Antje

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Re: Vorsorgefrage

Antwort von flyingdarkness am 15.11.2009, 9:13 Uhr

Hallo,

*Was ist bei einem gemeinsamen Wohnsitz über Jahre mit einem neuen Partner - hätte der mehr Chancen wie ei Umgangs-KV ?*
Wenn du, wie Irma oben schreibt, eine Erklärung zur Vormundschaft abgibst, sollte es möglich sein, auch den neuen Partner da einzubeziehen. Kann ich mir zumindest so vorstellen.

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Vorsorgefrage @ Irma

Antwort von flyingdarkness am 15.11.2009, 9:16 Uhr

Noch mal hallo,

du schreibst *evt. bei der Beistandschaft hinterlegen*. .. Ich habe zur Klärung des Unterhalts seinerzeit eine Beistandschaft beauftragt (?), würde ich die Erklärung dann auch bei dieser Person, zumindest aber in der Akte meines Sohnes hinterlegen? Der SB kann ja auch hin und wieder wechseln...
Wie lange müssen solche Akten generell aufbewahrt werden?

Fragende Grüße
Antje

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Re: Vorsorgefrage @ Ima

Antwort von Ima am 15.11.2009, 13:26 Uhr

Ja, genau, bei der Beistandschaft, die dich auch bei Unterhaltsfragen etc. unterstützt. Da kommt das Schreiben dann in die Akte und wechselt so auch ggf. den Sachbearbeiter mit. Beistandschaftsunterlagen müssen mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes aufbewahrt werden.

Du kannst in dieser Vormundschaftserklärung deine Wünsche angeben, bei wem das Kind leben soll. Am besten mit möglichst plausibler Begründung, warum das dem KINDESWOHL dienlich ist. Also auch ein langejähriger Lebenspartner kann berücksichtigt werden, wenn er eine wichtige Bezugsperson für das Kind ist und mit den Lebensmittelpunkt bildet.
Das Gericht prüft dann diese Argumente und macht sich ein Bild von den Lebensverhältnissen etc. der von dir bestimmten Personen.

Wie gesagt, einfacher und "erfolgsversprechende" wird es, wenn der KV auch erklärt, dass in Fall der Fälle das Kind nicht bei ihm leben soll. Auch mit Begründung.

Liebe Grüße
Ima

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Ich sehe es anders....

Antwort von desireekk am 15.11.2009, 14:32 Uhr

Hallo,

ich sehe es anders wie die meisten andern hier:

Da der Vater ja schon SR hat, muß das JA erst mal eigentlich nichts entscheiden und wird das auch nur tun = das SR ändern, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
DAS musst Du also herausstellen, wenn Du ein Vorsorgetestament errstellen willst. begründe, warum dein Sohn bei seinem vater gefährdet ist und warum er bei X oder Y besser aufgehoben ist.

Und gehe nicht nur vom jetzigen Tage aus:
ICH würde in allererster Linie mit den Großen reden und fragen, wer im Ernstfall bereit wäre, den kleinen Bruder dauerhaft zu sich zu nehmen.
Auch die Bundeswehr und die Ausbildung sind irgendwann vorüber!
Zudem kannst Du den Kleinen über eine RisikoLV relativ günstig absichern, daß der Betreuende dann zumindest die Kinderbetreuung finanzieren kann. Die Auszahlung der LV kann man auch quasi zweckgebunden vorgeben.

Nochmal: der Vater hat aber ABR, genauso wie Du (ihr wart nicht verheiratet?) und kann im Ernstfall erst mal den Kleinen zu sich nehmen, bevor Du überhaupt "HALT" schreien kannst.

Ganz liebe Grüße trotz allem....

Désirée

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Re: Ich sehe es anders....

Antwort von Ima am 15.11.2009, 15:05 Uhr

Stimmt, hab nochmal gelesen - in dem Fall der Ausgangsposterin haben ja beide das Sorgerecht. Hatte ich gestern wohl überlesen (Müdigkeit?). Dann hast du natürlich recht!
Tut mir leid, das nächste Mal lese ich genauer.
Ich hab das asr und bei mir geht es so, wie ich es beschrieben habe.
Wie es bei gsr aussieht, weiß ich nicht.

Trotzdem einen schönen Sonntag und sorry!
Ima

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Re: Ich sehe es anders....

Antwort von flyingdarkness am 15.11.2009, 19:53 Uhr

Hallo Désirée,

schwieriger, wenn auch schöner Name...

Danke für deine Antwort.
Aus dieser Sicht hab ich es noch nicht gesehen. Wir haben beide das Sorgerecht (waren verheiratet) und im sollte mir was passieren, bleibt ihm ja das und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht weiter erhalten.
Die RisikoLV ist abgeschlossen, mein Sohn ist auch für den Fall des Falles eingesetzt.
Das Gespräch mit den Großen und den Tanten werde ich in den nächsten Tagen suchen und führen.
Der KV hat zwar das Recht, wird aber wohl eher nicht seinen Sohn zu sich nehmen. Nicht nur, weil mein Junior Katzenallergiker ist und er ne Katze (schon seit Jahren) hat.
Ich werd sehen, wie ich das alles auf die Reihe bekomme und hoffe insgeheim natürlich, noch viele Jahre zu leben... mehr als 12 mindestens.

Ganz lieben Dank dir!
LG Antje

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Lebensversicherungen und Kinder...

Antwort von desireekk am 15.11.2009, 22:17 Uhr

Hallo,

ich nochmal, beruflich sozusagen :-)

Es ist sicher gut gemeint und kann auch das bestmöglich sein, ich zweifle jedoch daran: "einfach so" ohne usätze das minderjährige Kind in der LV zu begünstigen.
Denn dann muß das geld bis zu seinem 18. Geb mündelsicher für ihn angelegt werden und darf NICHT für die zeit nach Deinem Tod verbraucht werden.

Lass Dich da mal beraten, mir fällt sowas wie ein Testamentsvollstrecker ein z. B.
Sonst meinst Du das mit der LV zwar ganz nett, aber es funktioniert nicht so wie gedacht.
Weiß ich aus Erfahrung, hab mal Vers-Kffr. gelernt :-)

Viele Grüße

Désirée

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