Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 02.10.2012, 22:13 Uhr

Verständnisfragen...

Da ich gerade in einer ähnlichen Problematik stecke: Ralphs Fragen sind berechtigt.

Der laufende Unterhalt geht vor der Rückzahlung von Schulden. Die Schulden laufen dann halt weiter auf. Soll heißen: Wenn er derzeit nur den laufenden Unterhalt zahlen kann, dann bleiben die Schulden halt stehen - aber es gibt eben keinen UHV mehr.

Nehmen wir mal an - nur um die Rechnung zu vereinfachen - der Unterhaltsanspruch beläuft sich derzeit auf 500,- Euro, und mehr geht auch nicht, weil er genau diese 500,- Euro über der Pfändungsgrenze liegt. Dann muß er den laufenden Unterhalt iHv 500,- Euro zahlen, der UHV fällt weg, die Altschulden bei der Unterhaltskasse (wegen dem UHV, der in der Vergangenheit gezahlt wurde) und bei Dir (wegen der Differenz) bleiben bestehen und wachsen sogar, wegen der Zinsen.

Wenn er - sagen wir mal - 600,- Euro pro Monat zahlen kann, dann werden 500,- Euro für den laufenden Unterhalt angerechnet und 100,- Euro gehen in die Schuldentilgung. Wie die dann zwischen UHV-Kasse und Euch aufgeteilt werden weiß ich nicht - soweit sind wir noch nicht.

Wenigstens für den laufenden Unterhalt muß er zahlungsfähig sein, sonst könnte er ja den Titel ändern lassen - das wäre also unlogisch.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.