Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 02.10.2012, 19:57 Uhr

Verständnisfragen...

"Vater zahlt keinen Unterhalt für 2 Kinder (5 und 6) könnte aber zahlen..."

KÖNNTE ABER ZAHLEN... hmmm... es besteht ein Titel, es könnte also sofort vollstreckt sprich lohngepfändet werden...

1. Warum wird überhaupt noch UHV gezahlt?
2. Warum soll nur die Differenz gepfändet werden und nicht der volle Unterhalt?
3. Will der Vater die 300,- € zusätzlich zum aktuell monatlich anfallenden Unterhalt zahlen oder stattdessen? Im ersten Fall wäre eine Pfändung hinfällig, im zweiten Fall ist der Vater ein Witzbold.

Genau weiß ich es nicht, aber ich kann mir nicht denken, daß das Jugendamt sich darauf einläßt, daß unten Altschulden getilgt werden und oben gleichzeitig neue draufgepackt werden. Erstmal sollte der aktuelle Unterhalt sichergestellt sein, und dann kann man (zusätzlich) über Tilgung des Unterhaltsrückstandes sprechen.

Ralph

 
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