Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von TeasyEasy am 17.04.2010, 12:19 Uhr

@Vallie:

Es kann aber sein daß die Richterin den Lebensmittelpunkt eben nicht bei angry sieht ( der liegt nicht bei Personen sondern im Umfeld ) ....sondern da wo die Kinder aufgewachsen sind. Kontinuitätsprinzip....wenn ihr Ex die Kinderbetreuung sichern kann, und ihnen ihr soziales Umfeld erhalten inklusive Haus, Schule usw. ist das alleine schon ein Grund daß er ABR bekommen KÖNNTE. Das ist nicht unmöglich! Das heißt auch lange noch nicht daß Angry irgendwie nicht erziehungsfähig ist oder sonst was. Nur hat sie in erster Linie die Kinder erst einmal aus ihrem gewohnten Umfeld entfernt.

Und ich spreche aus Erfahrung, möchte das aber hier nicht so ausbreiten oder wie emfut immer so schön sagt, been there, done that... ;-)

 
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