Alleinerziehend, na und?

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@vallie

Thema: @vallie

sorry ist schon spät- ich komme gerade von der arbeit :-( und dann lese ich, dass ich zu übertreibungen neige den ganzen tag hatte ich nur die sorgen und ängste um die kinder im kopf und kann es nach wie vor nicht fassen, wie die verhandlung gelaufen ist und dann les ich sowas was willst du denn hören? mein ex war ganz toll und sicher ging auch niemals gefahr von ihm aus, warum bin ich bloß weggegangen!???? das kann ich nicht schreiben, denn so sieht es nicht aus!!!! ich habe JAHRELANG nur gelitten... und bin so froh, endlich da raus zu sein! und da neige ich zu ÜBERTREIBUNGEN??? sorry, das regt mich auf! Und ich habe meinem Anwalt heute geschrieben, dass ich möchte, dass ein psychol. Gutachten vom KV erstellt wird- ist es SO egal, warum ein zusammenleben nicht mehr möglich war? warum sagt mein anwalt im plädoyer nichts anderes als "das ist jetzt aber unbefriedigend!"???? Vallie, ich würde so gerne glauben dass meine schilderungen "Nur" Übertreibungen sind und die Realität nicht ganz so schwarz aussieht, wie ich sie beschreibe. Aber so ist es nicht. Ich liebe meine Kinder über alles und habe eine SCH'** angst sie nach so einer miesen verhandlung zu verlieren! Habe ich es wirklich verdient, nach diesen Kämpfen in den letzten Wochen als jemand hingestellt zu werden, der "Nur" ÜBERTREIBT???

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 00:27



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aber wirklich meine finger still halten kann ich auch nicht. vallie hat nirgends geschrieben das du nur übertreibst. ausserdem muss ich ihr zustimmen das einiges nicht stimmig ist bei dir. wir kennen auch nur die eine seite, nämlich deine. du schreibt du hast jahrelang gelitten, ich vergleich dein geschreibe dann teilweise mit meiner alten situation. ich habe nur nen knappes halhes jahr in einer gewalttätigen beziehung gelitten. aber ICH bin ins frauenhaus. ich habe meine alte wohnung hinter mir gelassen, meinen sohn aus seinem kiga gerissen und habe mehrere monate in einem FH gelebt. ich bin ins FH und habe nummer gewechselt und alles nur um zu diesem mann keinen kontakt haben muss. aber wenn ich dann lese das du ans telefon gehst kurz nach dem du abgehauen bist, da frag ich mich dann auch "war es denn dann wirklich so schlimm" und wie gesagt ich gehe da von meiner seite aus. du kannst da sicherlich ganz anders handeln. ich wünsche jeder frau von ganzem herzen das sie es schafft von einem mann wegzukommen wenn sie es selber möchte. aber ich gebe vallie dahingehend recht das sich es für aussenstehende teilweise schon komisch liest.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 07:09



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Auch nicht Vallie, aber trotzdem will ich auch was dazu sagen. Ich stimme nämlich mit Vallie überein, daß sich vieles von Dir nicht stimmig anhört. Es paßt nicht zusammen, scheint nicht komplett. Potentielle Erklärungen dafür gibt es viele und es steht mir nicht zu, mir ein abschließendes Urteil dazu zu bilden. Aber daß es so ist, ist einfach eine Tatsache. Aber Zweifel sind kein persönlicher Angriff. Und ich finde es schade, daß Du das verwechselst. Schmälert es Deine Lebensleistung - so sie denn so ist, wie Du schilderst - wenn irgendjemand das so nicht glauben kann? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 08:39



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allein wie du auf einen einzelnen satz von mir reagierst, zeigt mir, daß ich recht habe. ich habe niemals in frage gestellt, daß du deine kinder liebst und daß du angst hast. ich habe auch niemals in frage gestellt, daß ein zusammenleben mit diesem mann unmöglich ist und daß er ggf ein psychopath ist. ich erinnere mich noch gut an dein erstes posting hier. in MIR erweckte deine schilderung ein horrorszenario: du, allein, ohne freunde, ohne job, ohne geld mit einem gewalttätigen mann. ich kannte krümel und murmels geschichte und wußte, daß es nicht so ohne weiteres gehen würde, mal ebenso umziehen.... doch oh wunder, was passiert, du findest plötzlich freunde, die dich aufnehmen, mit drei kindern ( ich habe freunde, aber ich hätte schwierigkeiten mit 2 kindern!!! ), du hast innerhalb von einer woche eine wohnung, einen job und der böse mann sieht sowohl dich als auch die kinder und von gewalt ist ( und war auch ) nie die rede. auf einmal will er das abr und du berichtest, er soll die kinder bekommen, noch dazu nach einer fragwürdigen verhandlung, der ICH logistisch nicht folgen kann. für mich ist die geschichte nicht stimmig. ich habe das auch von anfang an geäußert. daß ich ralph und sue persönlich kenne und dir helfend, aber nur virtuell unter die arme gegriffen haben, ist für MICH kein indiz. entweder du beschreibst nicht alles oder du übertreibst. das ist MEINE meinung. und die darf ich äußern. auch wenn du dich aufregen mußt. und ich will jetzt keine pn.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 09:35



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...auch meinen Senf abgeben darf, würde ich sagen, dass diese Entscheidung/Verfahrensweise auch der heutigen "Trendwende" in der Rechtsprechung entspricht - früher wurde das Sorgerecht fast kategorisch den Müttern zugesprochen, heute sind die Richter und sonstigen mit dieser Angelegenheit Betrauten eher bemüht, besonders sorgsam darauf zu schauen, dass die Eltern- und die Paarebene nicht miteinander verquickt, sondern wirklich getrennt beurteilt werden. Quasi nach dem Motto, die Ehe mag ja wirklich unwiderruflich zerstört sein, aber das sagt nicht zwangsläufig etwas darüber aus, dass der Mann auch als Vater versagt hat (selbst wenn er sich als Ehemann komplett disqualifiziert hat). Um zu diesem konkreten Fall etwas sagen zu können, müsste man wirklich Details wissen, was dieser Mann DEN KINDERN konkret angetan hat (und nicht der Frau). In der Suchfunktion habe ich leider nur die eine Geschichte mit dem alten Hund gefunden. LG

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 09:52



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der alte hund würde auch dafür sprechen, daß es keinen, aber auch gar keinen grund gäbe, dem mann die kinder zuzusprechen. so scheint es aber andersrum zu verlaufen und das kann ich nicht begreifen.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 10:53



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Aber müsste die Mutter in einem solchen Fall nicht Beweise vorlegen, also ein ärztliches Attest über die erfolgte Behandlung einer Bisswunde, am besten zusätzlich noch Fotos der Wunde? Davon abgesehen fürchte ich, dass ein einmaliger Hundebiss nicht zur Verwirkung des Sorgerechts führt, sonst wäre es gesetzlich verboten, dass Kinder und Hunde in einem Haushalt leben... Ich denke, im vorliegenden Fall muss viel mehr vorgefallen sein und es muss durch offizielle Nachweise dokumentiert werden, sonst steht Aussage gegen Aussage und ein Richter kann geneigt sein, die Vorwürfe als Denunziantentum einzustufen :( Wie gesagt: Stichwort Trennung von Eltern- und Paarebene :(

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 11:59



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doch sicher! auch ist angry ja mit kind und kegel ausgezogen, die kinder hatten ihren lebensmittelpunkt bei ihr ( sie hat studiert, er arbeitet ), es gibt überhaupt keinen grund, der mutter das abr abzusprechen oder auch die kinder zu teilen. oder wir kennen den grund nicht.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 12:08



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Es kann aber sein daß die Richterin den Lebensmittelpunkt eben nicht bei angry sieht ( der liegt nicht bei Personen sondern im Umfeld ) ....sondern da wo die Kinder aufgewachsen sind. Kontinuitätsprinzip....wenn ihr Ex die Kinderbetreuung sichern kann, und ihnen ihr soziales Umfeld erhalten inklusive Haus, Schule usw. ist das alleine schon ein Grund daß er ABR bekommen KÖNNTE. Das ist nicht unmöglich! Das heißt auch lange noch nicht daß Angry irgendwie nicht erziehungsfähig ist oder sonst was. Nur hat sie in erster Linie die Kinder erst einmal aus ihrem gewohnten Umfeld entfernt. Und ich spreche aus Erfahrung, möchte das aber hier nicht so ausbreiten oder wie emfut immer so schön sagt, been there, done that... ;-)

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 12:19



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aber die mutter hat sich doch in der hauptsache um die kinder gekümmert und wenn mich nicht alles täuscht, arbeitet der ex nicht schicht? gehen nicht die kinder auch schon in eine andere schule/kiga? müßte man sie nicht wieder aus ihrem gewohnten umfeld reißen?

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 12:23



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...vallie, das sie jetzt in ne andere Schule/Kiga gehen könnte genau das Problem sein! Das tun sie noch nicht lange, und je nach Richter ist das Interesse, Kinder in ihre vertraute Umgebung zurückzubringen, eben groß.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 12:33



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Vallie, ich zitiere Dich mal: "auch ist angry ja mit kind und kegel ausgezogen... es gibt überhaupt keinen grund, der mutter das abr abzusprechen oder auch die kinder zu teilen." Genau DAS ist m. E. doch ein springender Punkt...bei gemeinsamem Sorgerecht DARF ein Elternteil gar nicht ohne Einverständnis des Partners mit den Kindern wegziehen...und wenn durch einen Auszug einfach Fakten geschaffen werden, ist es Sache des Gerichts, zu überprüfen und zu entscheiden, ob der Wegzug der Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld in Ordnung ist, oder aber ob die Kinder zurückgeführt werden müssen :(

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 12:53



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hmmmmm....... da is was dran...... dann verstehe ich aber nicht, warum die richterin sich mit der gschicht mit dem frauenhaus aufhält oder daß mit der anderen tochter argumentíert wird. klipp und klar: die kinder werden zurückgeführt. ich kann mir das nicht vorstellen, daß sowas in einer einzigen verhandlung geklärt werden kann/soll etc. sollte nicht auch angry über die gründe informiert sein?

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 13:02



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@Murmeline, ja so mein ich das du hast es besser formuliert, danke. ;-) @vallie, ja Angry sollte darüber informiert sein. Mir fehlen hier auch ein paar Infos, zugegeben.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 13:05



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Ja, natürlich sollte sie über die Gründe informiert sein bzw. werden, da sind wir uns hier wohl alle einig! Ich sehe es als problematisch an, dass er, wie sie ja selbst schrieb, tatsächlich noch nie gewalttätig geworden ist, sondern dass sie Angst hatte, er KÖNNTE gewalttätig werden. Bezüglich der Kinder hat sie geschrieben, dass sein alter Hund einmal zugebissen hat, ein offizieller Beweis scheint jedoch nicht vorzuliegen. Aufgrund dieser hier zu lesenden Angaben fürchte ich, dass sie nun vor Gericht wie auf hoher See in Gottes Hand ist - man kann für sie und die Kinder nur das Beste hoffen und wünschen :(

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 13:09



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das meine ICH ( abgesehen davon, daß ich das natürlich ganz furchtbar finde ), daß sie uns über die gründe nicht berichtet hat, entweder weil sie es wirklich nicht weiß oder weil es gar nicht beachtet wird und es andere gründe gibt, denn sie führte als hauptargument vor gericht die tochter des vaters an.... ( ich muß mich jetzt hier raussprengen, denn ich träume sogar schon von mirgarnichtbekanntangry und bin nur froh, daß mein gatte und ich uns im falle einer trennung jetzt schon einig sind, daß selinchen bei mir bleiben würde. hauptargument: seine arbeitszeiten. gott erhalte seine arbeitskraft, nur für den fall der fälle. damit möchte ich mich niemals plagen müssen!!! )

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 13:19



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und nicht wenige familienrichter bräuchten dringend fortbildungen. meine freundin arbeitet in leitender position in einem heim und erzählt manchmal geschichten, die ich gar nicth hören will - wo das häufig kritisierte jugendamt nämlich durchaus tätig wird, aber das familiengericht die kinder auf einmal doch wieder in die familien zurückschickt. sicher gibt es vorbildliche vorgehensweisen - die von emfut beschriebene scheint mir so eine zu sein - , aber eben auch welche, die nicht nachvollziehbar sind und die sich u.a. daraus ergeben, dass es eben auch theoretiker gibt, die sich mit der rechtslage auskennen, aber meinen, was sie sich ncith vorstellen können, gäbe es nicth. denen der einblick in die praxis fehlt und damit ein stück realitätsbezug.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 14:04



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und sie zu diesem zwecke der hauptbezugsperson zu entreißen? was ist das für eine logik?

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 14:05



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also in dem frauenhaus in dem ich war, da wurde eine frau aus bayern aufgenommen. GSR mit dem vater und sie ist einfach abgehauen. er hatte nur sie geschlagen, allerdings auch windelweich. so, der richter hat der mutter das abr zugesprochen. für das gsr hatte sie wohl sehr gute chancen, bis zu ende habe ich den fall nicht verfolgt denn ich bin dann ausgezogen aus dem frauenhaus. ich denke auch das ist ermessenssache des richters ABER bis es zu diesem urteil kam gingen 3 verhandlungen ins land und es wurde auch vom jugendamt geprüft .

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 14:52



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Das kann und mag ich nicht beurteilen. Jugendgerichte haben halt auch ganz andere "Anforderungen" als Jugendämter. Ein guter (!!!!) Jugendamtsmitarbeiter arbeitet auch mit seinem Gefühl, mit persönlichen Eindrücken und seiner Erfahrung. Ein Gericht muß sich auf objektiv meßbare Fakten beschränken - und das führt manchmal zu bedauerlichen Ergebnissen, das will ich nicht bestreiten. Aber was angrys Verfahren betrifft: GERADE die Tatsache, daß die Richterin offensichtlich ein/e VerfahrenspflegerIn einsetzen will und nicht gleich am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung getroffen hat, spricht in meinen Augen durchaus nicht gegen ihre Kompetenz. Ich verstehe, daß das für angry unbefriedigend ist und daß sie andere Erwartungen hatte. Für sie ist die Sache klar und nicht wirklich diskutierbar. Mir ging es nach dem ersten Verhandlungstag genauso - und ich weiß sicher, daß es auch meinem Damals-Noch-Mann so ging, auch für ihn war die Sachlage ja klar und deutlich, wenn auch anders als für mich. Mit 5 Jahren Abstand zu meinen eigenen Erfahrungen sage ich: Das Kind ist noch nicht im Brunnen, die ergriffenen Maßnahmen sprechen noch nicht gegen die Kompetenz der Richterin, und angrys Enttäuschung mag verständlich sein, ist aber unangebracht. Mal andersherum: Wenn die Richterin überzeugt gewesen wäre, daß es den Kindern bei angry ganz doll schlecht geht, dann hätte sie die Kinder stante pede und sofort zum Vater zurückbeordern können - zumindest vorübergehend bis zur endgültigen Entscheidung.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 15:32



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"GERADE die Tatsache, daß die Richterin offensichtlich ein/e VerfahrenspflegerIn einsetzen will und nicht gleich am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung getroffen hat, spricht in meinen Augen durchaus nicht gegen ihre Kompetenz." war es nicht genau anders... Angry´s Anwalt wollte eine einsetzen... von der Richterin wurde das als zu teuer abgestempelt...

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 18:40



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Sorry, habe ich das verwechselt? Das ist aber unlogisch - das zahlen die Verfahrensbeteiligten. Also ich habe unsere bezahlen müssen, zur Hälfte, die andere Hälfte mußte mein Ex bezahlen. Wobei, wenn eine Partei Prozesskostenhilfe bekommt..... Okay, dann ziehe ich das zurück....

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:11