Geschrieben von Lukiluc am 26.08.2018, 20:47 Uhr |
Unterhaltsvorschusskasse
Hallo
Wie verhält sich das denn wenn ich (Mutter von drei Kindern)
eine neue Beziehung eingehe..
Muss ich es der Unterhaltsvorschusskasse melden.
Habe jetzt angefangen auf teilzeit zu arbeiten.
Bin gerade etwas durcheinander.
Da mir gesagt wurde ich muss nix melden,da der unterhalt für die Kinder ist. Und es nur auf das Einkommen vom vater ankommt..
Ist mein ex wirklich raus aus dem zahlen wenn ich einen neuen partner habe..
Das wäre ja ungerecht
Vielleicht kann mir jemand helfen
Re: Unterhaltsvorschusskasse
Antwort von JaLu9116 am 27.08.2018, 0:06 Uhr
Soweit ich weiß, musst du da nix melden, da, wie du schon selbst schreibst, der Unterhalt das Gepd vom Vater für die Kinder ist - damit hat dein Einkommen oder Partner nichts mit zu tun. Bei erneuter Heirat sieht es dann glaub anders aus, bin mir da aber nicht sicher
Re: Unterhaltsvorschusskasse
Antwort von KKM am 27.08.2018, 7:00 Uhr
Es kommt darauf an, wie "eine Beziehung eingehen" aussieht.
Wohnt Ihr zusammen, ist Deine Steuerklasse II weg. Heiratet Ihr, ist der Unterhaltsvorschuss weg.
Wohnt Ihr getrennt, bleibt alles beim Alten
Re: Unterhaltsvorschusskasse
Antwort von Lukiluc am 27.08.2018, 13:51 Uhr
Hallo
Steuerklasse 2 hab ich damals nicht bekommen. Warum versteh ich auch nicht.
Heiraten wollen wir beide nicht mehr
Wir wohnen zusammen
Re: Unterhaltsvorschusskasse
Antwort von Limayaya am 27.08.2018, 15:30 Uhr
Für Steuerklasse 2 darf kein weiterer Erwebstätige mit im Haushalt wohnen. Erwerbstätigt ist also auch dein neuer Partner (Im Idealfall *ggg*), oder die Oma, die mit dir im Haus wohnt...oder eben der Ex, der sich noch nicht umgemeldet hat.
Für UHV ist nur entscheidend, ob du neu verheiratet bist. Find ich eigentlich genauso ein Unding: Solange der KV Unterhalt bezahlt, kratzt es niemanden, ob du wieder heiratest. Aber wenn du UHV bekommst, wird automatisch dein neuer Ehepartner mit in die finanzielle Verpflichtung genommen. Ist eigentlich eine reine Frechheit, wenn man mal genau hin schaut.
aber dass die Allgemeinheit zahlt ist dann besser?
Antwort von Milia80 am 27.08.2018, 21:28 Uhr
Die hat ja noch weniger mit dem Kind zu tun als der neu Verheiratete Partner der mit dem Kind gemeinsam wohnt...
Re: aber dass die Allgemeinheit zahlt ist dann besser?
Antwort von Limayaya am 27.08.2018, 22:04 Uhr
Nicht die "Allgemeinheit" zahlt, sondern der Staat gewährt dem zahlungsunfähigem KV ein Darlehen. Das Ding heißt "Unterhaltsvorschuß" und soll dann gezahlt werden, wenn der KV dies nicht kann. Ich wüsste nicht, warum der neue Partner der Mutter mehr in der Pflicht sein sollte, wie der leibliche Vater (in dessen Auftrag letztendlich der Staat handelt)
Re: aber dass die Allgemeinheit zahlt ist dann besser?
Antwort von Limayaya am 27.08.2018, 22:05 Uhr
Nicht die "Allgemeinheit" zahlt, sondern der Staat gewährt dem zahlungsunfähigem KV ein Darlehen. Das Ding heißt "Unterhaltsvorschuß" und soll dann gezahlt werden, wenn der KV dies nicht kann. Ich wüsste nicht, warum der neue Partner der Mutter mehr in der Pflicht sein sollte, wie der leibliche Vater (in dessen Auftrag letztendlich der Staat handelt)
Sorry, mein Lappi hat mich gefoppt, sollte nur einmal erscheinen OT
Antwort von Limayaya am 27.08.2018, 22:06 Uhr
OT
Wie es den Kindern beibringen?
Alleiniges Sorgerecht - Keine Auskunft im Kh?
Probleme mit der Ex-Frau wegen der Kinder
Verlust des Status 'Alleinerziehend' bei gem Sorgerecht?
Mal wieder der Ex...Kann man sich dagegen schützen?
Ich gehöre dann jetzt wohl hier her..
UHV im Monat, in dem das Kind 18 wird....
Auf einmal alleine mit Kindern und Haus
Hilfe!