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Ex-Partner hat Einzelveranlagung fürs Trennungsjahr beantragt

Ex-Partner hat Einzelveranlagung fürs Trennungsjahr beantragt

9-7

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Hallo, ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2016. Mein Ex hat die Einzelveranlagung beantragt und das Finanzamt hat mir eine Frist zur Einreichung gesetzt. Mitte 2016 haben wir uns getrennt; 2 Kinder wohnen bei mir. In 2016 hatte ich die Steuerklasse 3, so dass ich mit einer Nachzahlung rechnen muss. Kann mir einer sagen, ob ich irgendetwas beachten muss bei der Erstellung der Steuererklärung für das Trennungsjahr? Irgendwelche Tipps generell dazu? Danke und lieben Grüße.


KKM

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Antwort auf Beitrag von 9-7

Wenn Du alleine mit den Kindern seit 2016 wohnst, gehörst Du in die Steuerklasse II. Wie sehr hat sich denn Dein Ex um die Kinder gekümmert? Ich habe irgendwann einfach den ganzen Ausbildungs- und Betreuungsbedarf für mich alleine beantragt, obwohl mein Ex pünktlich und regelmäßig den Unterhalt zahlt. Ich konnte nachweisen, dass die Kosten für die Kinder erheblich höher waren (diverse Auslandsaufenthalte und Musikunterricht) und er sich nur recht selten um sie gekümmert hat und mit ihnen keine teuren Unternehmungen gemacht hat. Das bringt mir bis heute recht viel Geld im Rahmen der Steuererstattung. Sonst frag bei einem Lohnsteuerhilfeverein...


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von 9-7

2 statt 3 wegen der Trennung und kosten auf dich.