Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von faya am 09.08.2010, 12:02 Uhr

Unterhaltsvorschuß / Frage

Habe mich dann heute bei der zuständigen amtl. Stelle direkt informiert.

Es ist also so, daß der Unterhaltsvorschuß NICHT wegfällt, wenn man mit einem neuen Partner zusammenzieht. Er fällt erst dann weg, wenn man wieder heiratet.

 
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