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Geschrieben von Janis23 am 13.07.2003, 18:19 Uhr

Unterhaltsvorschluss zurückzahlen?

Für meine Tochter (3 Monate) bekomme ich vom KV 44 Euro Unterhalt. (Auf den ich aber zur Zeit aus unten genannten Gründen verzichte..) Er bräuchte nicht mehr zu zahlen, weil er arbeitslos ist. Zusätzlich bekomme ich noch Unterhaltsvorschuss, 78 Euro vom Amt.
Jetzt höre und lese ich immer wieder der Unterhaltsvorschuss vom Amt müsste zurückgezahlt werden, sobald der KV wieder verdient.
Er hat mir gesagt, er müsste nichts zurückzahlen, er wäre befreit.
Wenn er es zurückzahlen müsste, würde er bei mir wieder ein riesen Theater, Telefonterror, Drohungen, Beleidigungen e.c.t. machen! Das wäre nicht das erste Mal und er hat mich damit soweit gekriegt, dass ich zur Zeit diese 44 Euro nicht einfordere. Ich halte ihn auch für unberechenbar (hat mich schon einmal verprügelt) und bevor ich nicht für ihn unbekannt verzogen bin (suche grade eine neue Wohnung), werde ich nichts einfordern. Wenn er jetzt allerdings was ans Amt zurückzahlen müsste, dann macht er mir trotzdem Stress...

Muss er denn zurückzahlen oder nicht?
Können die vom Amt zu ihm sagen, dass er befreit ist und trotzdem den Vorschuss zurückfordern?
Was wisst ihr darüber? Gibt es da irgendwelche Gerichtsurteile, Gesetze?

Wäre dankbar für jede Information!

 
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