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Geschrieben von Janis23 am 13.07.2003, 18:19 Uhr

Unterhaltsvorschluss zurückzahlen?

Für meine Tochter (3 Monate) bekomme ich vom KV 44 Euro Unterhalt. (Auf den ich aber zur Zeit aus unten genannten Gründen verzichte..) Er bräuchte nicht mehr zu zahlen, weil er arbeitslos ist. Zusätzlich bekomme ich noch Unterhaltsvorschuss, 78 Euro vom Amt.
Jetzt höre und lese ich immer wieder der Unterhaltsvorschuss vom Amt müsste zurückgezahlt werden, sobald der KV wieder verdient.
Er hat mir gesagt, er müsste nichts zurückzahlen, er wäre befreit.
Wenn er es zurückzahlen müsste, würde er bei mir wieder ein riesen Theater, Telefonterror, Drohungen, Beleidigungen e.c.t. machen! Das wäre nicht das erste Mal und er hat mich damit soweit gekriegt, dass ich zur Zeit diese 44 Euro nicht einfordere. Ich halte ihn auch für unberechenbar (hat mich schon einmal verprügelt) und bevor ich nicht für ihn unbekannt verzogen bin (suche grade eine neue Wohnung), werde ich nichts einfordern. Wenn er jetzt allerdings was ans Amt zurückzahlen müsste, dann macht er mir trotzdem Stress...

Muss er denn zurückzahlen oder nicht?
Können die vom Amt zu ihm sagen, dass er befreit ist und trotzdem den Vorschuss zurückfordern?
Was wisst ihr darüber? Gibt es da irgendwelche Gerichtsurteile, Gesetze?

Wäre dankbar für jede Information!

 
6 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschluss zurückzahlen?

Antwort von ywi33 am 13.07.2003, 20:58 Uhr

Huhu...


Also soweit ich weiss muss er es auf jeden Fall wieder zurückzahlen wenn er wieder verdient....zum zweiten frag ich mich warum du dir so Sorgen deswegen machst ...immerhin brauchst du das Geld für das Kind und das wird nicht nur von Luft und Liebe gross.Sollte er dich bedrohen etc geh zum Jugendamt oder zu einem Anwalt da hilft man dir weiter....Zum dritten frag ich mich wieso du nur so wenig bekommst??? denn der Regelsatz ist 191 Euro.Verzichte nicht auf etwas was deinem Kind zusteht denn das ist ja wohl das mindeste was du ihm geben kannst wenn er schon keinen Vater hat ...so aber doch etwas mehr Lebensqualität....zumahl du das nicht mal darft da es hier um Geld von deinem Kind geht.....lass dich mal aufklären und ich drück dir die Daumen das alles gut wird...lg yvonne

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Kommt darauf an...

Antwort von RainerM am 14.07.2003, 8:29 Uhr

... warum du auf Unterhaltsvorschuss angewiesen bist.

-Wenn er aus akzeptablen Gründen nicht leistungsfähig ist/war, muss er nicht zurückzahlen

-Wenn er zB unbegründet keinen Unterhalt zahlt, dann muss er zurück zahlen, bzw dann, wenn zB die Vaterschaft ungeklärt war

Die Sachbearbeiter haben einen Ermessensspielraum.
Ein ehem. Studie von uns musste keinen UHV zurüczahlen, da er ja wegen Studium kein Einkommen hatte.

Gruss

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Re: Kommt darauf an...@Rainer

Antwort von GoLLoM am 14.07.2003, 15:17 Uhr

Haste dazu nen Link?
Diese Rechtslage würde mich sehr interessieren, da mein Freund nachweislich nicht leistungsfähig ist!
Er hat es mit der Selbstständigkeit versucht (von mir finanziert), aber das ging leider schief. Jetzt ist er wieder arbeitslos und kann weiterhin nicht zahlen, obgleich er es gern wollte!
Er würd jeden Job annehmen, aber als ungelernte Kraft findet man mittlerweile kaum noch was. Die Dame beim JA findet es ausserdem verwerflich, dass er sich sowohl auf Hilfsarbeiterstellen(da keine Ausbildung) als auch auf Ausbildungsplätze hin bewirbt.

Deine Ausführung war mir neu, daher wäre es für mich interessant, das mal genauer nachzulesen.

Danke, GoLLoM

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Re: Unterhaltsvorschluss zurückzahlen?

Antwort von Cat74 am 14.07.2003, 21:37 Uhr

Hallo,
der KV meiner Tochter muß auch nix zurückzahlen, da er z.Zt. noch Bafög bezieht. Das ist auch der Grund warum immer noch kein Unterhaltstitel besteht. Wenn jetzt zum 31. Juli die Schulbescheinigung ausläuft, wird die UHV-Stelle des Jugendamtes wieder aktiv.
Habe auch schon sämtliche Sicherheitsvorkehrungen (neue Telefonnummer, Sicherheitsschloß, Festbeleuchtung für nachts vors Haus usw.) getroffen, weil hier dann auch ab Zeitpunkt des Schreibens vom JA der Teufel los sein wird.
Mitfühlender Gruß von Cat

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Re:

Antwort von RainerM am 15.07.2003, 9:34 Uhr

Hi,
ich habe jetzt gerad keine zeit zum Suchen, vielleicht versuchst du es über Google oder indem du die das UHVG-Gesetzt einmal genauer anschaust.

Wie gesagt, es gibt einen Ermessensspielraum, den die Saachbearbeiter haben.
Sicherlich können die dann frei darüber entscheiden, wie sie den Fall beurteilen.

Unser Studie war mitte Dreissig, das Studium sein zweites nach der Berufsausbildung, als er Vater wurde und die Trennung stattfand.
Zuerst sagten die Jugendamtsleute auch, er müsse das zurückzahlen, bekam dann später aber bescheid, dass auf eine Rückzahlung verzichtet wird.

cu

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danke für die Infos

Antwort von Janis23 am 15.07.2003, 13:09 Uhr

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