Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 14.07.2003, 8:29 Uhr

Kommt darauf an...

... warum du auf Unterhaltsvorschuss angewiesen bist.

-Wenn er aus akzeptablen Gründen nicht leistungsfähig ist/war, muss er nicht zurückzahlen

-Wenn er zB unbegründet keinen Unterhalt zahlt, dann muss er zurück zahlen, bzw dann, wenn zB die Vaterschaft ungeklärt war

Die Sachbearbeiter haben einen Ermessensspielraum.
Ein ehem. Studie von uns musste keinen UHV zurüczahlen, da er ja wegen Studium kein Einkommen hatte.

Gruss

 
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