Geschrieben von RainerM am 14.07.2003, 8:29 Uhr |
Kommt darauf an...
... warum du auf Unterhaltsvorschuss angewiesen bist.
-Wenn er aus akzeptablen Gründen nicht leistungsfähig ist/war, muss er nicht zurückzahlen
-Wenn er zB unbegründet keinen Unterhalt zahlt, dann muss er zurück zahlen, bzw dann, wenn zB die Vaterschaft ungeklärt war
Die Sachbearbeiter haben einen Ermessensspielraum.
Ein ehem. Studie von uns musste keinen UHV zurüczahlen, da er ja wegen Studium kein Einkommen hatte.
Gruss
- Unterhaltsvorschluss zurückzahlen? - Janis23 13.07.03, 18:19
- Re: Unterhaltsvorschluss zurückzahlen? - ywi33 13.07.03, 20:58
- Kommt darauf an... - RainerM 14.07.03, 8:29
- Re: Kommt darauf an...@Rainer - GoLLoM 14.07.03, 15:17
- Re: - RainerM 15.07.03, 9:34
- Re: Kommt darauf an...@Rainer - GoLLoM 14.07.03, 15:17
- Re: Unterhaltsvorschluss zurückzahlen? - Cat74 14.07.03, 21:37
- danke für die Infos - Janis23 15.07.03, 13:09