Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cat74 am 14.07.2003, 21:37 Uhr

Unterhaltsvorschluss zurückzahlen?

Hallo,
der KV meiner Tochter muß auch nix zurückzahlen, da er z.Zt. noch Bafög bezieht. Das ist auch der Grund warum immer noch kein Unterhaltstitel besteht. Wenn jetzt zum 31. Juli die Schulbescheinigung ausläuft, wird die UHV-Stelle des Jugendamtes wieder aktiv.
Habe auch schon sämtliche Sicherheitsvorkehrungen (neue Telefonnummer, Sicherheitsschloß, Festbeleuchtung für nachts vors Haus usw.) getroffen, weil hier dann auch ab Zeitpunkt des Schreibens vom JA der Teufel los sein wird.
Mitfühlender Gruß von Cat

 
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