Geschrieben von Cat74 am 14.07.2003, 21:37 Uhr |
Unterhaltsvorschluss zurückzahlen?
Hallo,
der KV meiner Tochter muß auch nix zurückzahlen, da er z.Zt. noch Bafög bezieht. Das ist auch der Grund warum immer noch kein Unterhaltstitel besteht. Wenn jetzt zum 31. Juli die Schulbescheinigung ausläuft, wird die UHV-Stelle des Jugendamtes wieder aktiv.
Habe auch schon sämtliche Sicherheitsvorkehrungen (neue Telefonnummer, Sicherheitsschloß, Festbeleuchtung für nachts vors Haus usw.) getroffen, weil hier dann auch ab Zeitpunkt des Schreibens vom JA der Teufel los sein wird.
Mitfühlender Gruß von Cat
- Unterhaltsvorschluss zurückzahlen? - Janis23 13.07.03, 18:19
- Re: Unterhaltsvorschluss zurückzahlen? - ywi33 13.07.03, 20:58
- Kommt darauf an... - RainerM 14.07.03, 8:29
- Re: Kommt darauf an...@Rainer - GoLLoM 14.07.03, 15:17
- Re: - RainerM 15.07.03, 9:34
- Re: Kommt darauf an...@Rainer - GoLLoM 14.07.03, 15:17
- Re: Unterhaltsvorschluss zurückzahlen? - Cat74 14.07.03, 21:37
- danke für die Infos - Janis23 15.07.03, 13:09