Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.02.2011, 12:24 Uhr

Unterhaltsfrage.....

Die Anrechnung von schulden bedingt nicht, dass es gemeinsame Schulden der Eltern waren.
Das geht dabei um die Ansprüche der Schuldiger, also auf der einen Seite die Ansprüche des Kindes auf Unterhalt, die andere Seite die Ansprüche derer, die Geld gegeben haben...

Steuereückerstattungen haben nicht generell einen Einfluss auf die Berechnungen. Für die Rückerstattungen gibt es Gründe und wenn diese sonst in der Nettoberechnung für den Unterhalt nicht berücksichtigt werden, bleiben sie aussen vor.

Bei zB Kosten für die Fahrt zur Arbeit wäre es der fall, dass eine Rückerstattung ins einkommen übergeht, da man bei der nettoermittlung die Fahrtkosten abziehen kann, somit fliessen entsprechende steuererstattungen dem Einkommen zu.

 
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