Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.02.2011, 10:22 Uhr

Unterhaltsfrage.....

Dann waren es gewissermassen gemeinsame Schulden.
Da es ein vermietetes Objekt ist, wird es kompliziert, da ja evtl. auch Abschreibungen etc anfallen.

Kommen die schwankenden Rückszahlungen vom Vermietungsobjekt?

Würde die Vermietung einen Gewinn machen, wären das Einkünfte, die zu berücksichtigen wären.
Wenn ihr Mieteinnahmen und Vermieterkosten direkt gegeneinander verrechnet und nur die gewerblichen Iennahmen auf den KU anrechnet, wäre es am simpelsten... so läuft es momentan auch bei uns.
Grund ist der, dass dauerhafte Verluste ein Grund wären, die Vermietung abzustossen, damit der Kindesunterhalt gesichert ist.... Vermietung ist ein gewerbe und ein gewerbe das nichts einbringt, muss zugunsten der Kinder aufgegeben werden.... rein theoretisch.
Ich halte es so, dass Miete&Steuerrückzahlungen&Hypotheken wegen der Verluste sich aufrechnen, also alleine mein Einkommen ohne Verlustabzug aus Vermietung für die KU-Berechnung herhalten muss, das erspart Konflikte und lässt sich auf Papier gut darlegen.

Ihr solltet das gründlich klären, evtl. mit Anwalt.

Wie die anderen schon geschrieben haben, wird man in der Düsseldorfer Tabelle um eins Höher gestuft, wenn weniger als zwei Unterhalte gazahlt werden.

 
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