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Geschrieben von Bellamama am 02.12.2008, 17:02 Uhr

Unterhalt bzw. Düsseldorfer Tabelle

Hallo Ihr Lieben, bin mal wieder da und hab eine Frage. Bin vorher über die
Düsseldorfer Tabelle gestolpert und habe gesehen dass mein Ex-Mann zu
wenig Unterhalt für unseren Sohn zahlt (laut Tabelle müsste er mehr zahlen).
Gilt diese Tabelle für jeden oder muss ich das extra berechnen lassen?

 
4 Antworten:

bei uns wurde berechnet , bekomme lara 190 lena 196 gezahlt

Antwort von LaLeMe am 02.12.2008, 17:16 Uhr

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Re: Unterhalt bzw. Düsseldorfer Tabelle

Antwort von sonjaundjustin am 02.12.2008, 17:27 Uhr

Hallol
Du musst dazu wissen:
die Hälfte des Kindergeldes, warum auch immer, wird vom Unterhalt abgezogen.

Wenn es dann immer noch zuwenig ist, kannst Du ihn drauf ansprechen und vielleicht hast Du Glück das er, mit Einsicht in die Düsseldorfertabelle, mehr bezahlt. Ansonsten, wenn Du kein ALGII beko0mmst, bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt.

LG Sonja.

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Re: Unterhalt bzw. Düsseldorfer Tabelle

Antwort von RainerM am 02.12.2008, 17:44 Uhr

Wie und wann wurde der Unterhalt bestimmt?

Wichtig zu wissen ist, dass für die ermittlung des sogenannten "unterhaltsrelevanten" Einkommens inzwisschen ziemlich einheitliche Regeln gelten.

Einerseits wird das jahreseinkommen genommen, andererseits gibt es diverse Abzugsmöglichkeiten neben Sozialversicherungen, Steuern und andere Vorsorgeaufwendungen.

Auch Schulden aus der gemeinsamen zeit, wenn sie für das Familieneinkommen bestimmend waren, können abgezogen werden, so sie noch fortbestehen.

Eine andere Antwort hast du schon bekommen, nämlich dass dann vom ermittelten (Tabellen-)Unterhalt das halbe Kindergeld abzuziehen ist.

Ansonsten sollte es alle paar Jahre eine Überprüfung des Einkommens geben... i.d.R. frühestens nach 2 Jahren.

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Re: Unterhalt bzw. Düsseldorfer Tabelle

Antwort von kira-braunschweig am 02.12.2008, 19:14 Uhr

Hallo,
das hälftige Kindergeld wird abgezogen, weil der Unterhaltszahlende auch für sein Kind da ist .. .. Ich habe die Tabelle aber nicht gemacht. Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, ob der Zahlende noch anderen Unterhalt zahlt. Tut er das nicht, wird er automatisch in eine höhere Stufe eingestuft. Die Tabelle ist für 3 Unterhaltsberechtige angelegt. Das bedeutet bei nur einem Kindesunterhalt, 2 Stufen mehr ...
Gruss
C.

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