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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 15.01.2018, 13:28 Uhr

Unterhalt Titel

Aber ein Titel ist doch auch für Euch was Gutes. Dann kann wenigstens keiner rumjammern, daß es zu wenig ist - beide Seiten haben Rechtssicherheit.

Ich würde die KM bitten, das JA bezüglich der Berechnung des Unterhalts und dem Aufsetzen eines Titels zu kontaktieren. Wenn Ihr dem JA nicht traut, kann ja ein von Euch beauftragter Anwalt über die JA-Berechnungen 'rüberschauen - selbiges kann auch die KM veranlassen, bei einem Anwalt IHRES Vertrauens. Dann ist das Ganze geregelt und gut is'.

Ob Dein Freund dann über den Titel hinaus Zahlungen leistet oder lieber die beleidigte Leberwurst gebt, kann er dann fallweise entscheiden.

Nein, Dein Einkommen zählt nicht mit. Auch, ob Du Dich an der Miete bzw. den Hauskosten beteiligst, ist egal. Es ist ganz generell egal, was der KV für seine Wohnung bzw. sein Haus bezahlt. Lediglich sein bereinigtes Nettoeinkommen wird für die Berechnung herangezogen. Wobei ich es bissi komisch finde, daß Du einerseits mit dem vollen Brustton der Überzeugung behauptest, daß Dein Freund den korrekten Unterhalt bezahlt, aber andererseits keine Ahnung von der Berechnung hast.

Übrigens: Mein Freund zahlt ebenfalls Unterhalt, und ich betrachte das als eine Sache zwischen ihm und seiner Ex. Gestern hat er wohl irgendeine Änderung mit ihr besprochen, aber ich habe keine Ahnung, worum es konkret ging - ich weiß nicht mal, ob in Summe jetzt eine Absenkung oder eine Erhöhung rausgekommen ist, es gab für beides Argumente.

 
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