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Geschrieben von Ani_k am 15.01.2018, 11:51 Uhr

Unterhalt Titel

Hallo,
mein Freund zahlt seit 9 Jahren regelmäßig den Unterhalt nach Tabelle und eben meist noch anteilig kosten für Schulmaterial, Familienfeiern usw.

Nun ist die Ex-Frau aber auf den Trichter gekommen, das sie einen Unterhaltstitel möchte. Kann sie ja gerne bekommen aber er muss ja dann wohl den Betrag einsetzen, den er zahlen will/muss wie auch immer.
Seine Ex-Frau ist nämlich der Meinung, dass er mehr verdient, obwohl er ihr erst letztes Jahr seine Einkünfte offengelegt hat.
Er hat ihr schon gesagt, dass er den Titel wohl unterschreibt aber dann nur mit dem was er zahlen muss und sie braucht ihn dann nicht mehr fragen, ob er noch was dazu tut. Sie meint ja, er müsse das alles trotzdem zahlen und auch in den Titel eintragen lassen.
Macht es Sinn, sich alles beim Anwalt ausrechnen zu lassen?

Zähle ich dann auch dazu, weil ich ihm Anteilig was für das Haus bezahle weil ich da ja auch wohne? (Er könnte das Haus auch alleine finanzieren nur möchte ich da eben nicht umsonst wohnen.) Macht es dann Sinn, dass ich nur die Lebenshaltungskosten trage und er den Rest?

Uns geht es nicht darum, dass wir ihr eins reinwürgen wollen, nur verstehen wir nicht, warum sie jetzt die Schiene fahren will?
Sie sieht eben, was meine Tochter (sie hat einen anderen Vater, Patchwork eben) alles hat und denkt, er finanziert uns obwohl dies nicht der Fall ist.

 
10 Antworten:

Re: Unterhalt Titel

Antwort von Holzkohle am 15.01.2018, 12:11 Uhr

Wer hat denn den Unterhalt damals festgelegt, wurde der "nach Tabelle" von euch ausgerechnet oder vom Jugendamt? Warum lasst ihr das nicht einfach alles übers Jugendamt machen?
Ich finde die Äußerung Deines Freundes, dass er dann weiter aber nichts mehr zahlt (ich denke, da fallen auch Feiern und Materialien drunter?) schon sehr schade, denn immerhin ist das Geld oder sind das Ausgaben fürs Kind, die mit der Festsetzung auch gar nichts zu tun haben...

Vielleicht hat die Ex Angst, dass sie beschissen wird oder will sich einfach für schlechte Zeiten n Titel sichern? FALSCH ist das ja grundsätzlich nicht. Der Titel schadet euch ja im Grunde genommen auch nicht; Du sagst ja selbst, der KV zahlt immer pünktlich und regelmäßig.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von Ani_k am 15.01.2018, 12:23 Uhr

Wie soll sie denn beschissen werden, wenn er doch seine Einkünfte offenlegt? Sie ist ja der felsenfesten Überzeugung, dass er mehr verdient. Mehr als ihr die Abrechnungen zeigen kann er ja nicht.

Naja, die Familienfeiern darf er ja nicht mitbestimmen aber bezahlen darf er. Seine Familie darf auch nicht kommen nur ihre und trotzdem hat er immer die Hälfte bezahlt. Ihm geht es auf die Nerven, dass sie immer mehr möchte und dazu nur Forderungen stellt. Aber den Umgan versucht sie mit aller Kraft zu verhindern oder extra Termine zu legen. Zum Glück blickt seine Tochter (knapp 12) das mittlerweile und sagt ihrer Mutter was sie will.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von Aprilscherz2000 am 15.01.2018, 12:45 Uhr

Ich würde einfach ein Termin beim Jugendamt machen. Mit dem Sachbearbeiter vorab alles klären und dann einen gemeinsamen Termin machen. Dort kann ihr dann der SB sagen, das sie den Umgang nicht stören soll! angriff ist die beste Verteidigung.Und dann würde ich Unterhalt pünktlich ans Jugenamt überweisen und die überweisen es ihr.

LG Chrissie

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.01.2018, 13:28 Uhr

Aber ein Titel ist doch auch für Euch was Gutes. Dann kann wenigstens keiner rumjammern, daß es zu wenig ist - beide Seiten haben Rechtssicherheit.

Ich würde die KM bitten, das JA bezüglich der Berechnung des Unterhalts und dem Aufsetzen eines Titels zu kontaktieren. Wenn Ihr dem JA nicht traut, kann ja ein von Euch beauftragter Anwalt über die JA-Berechnungen 'rüberschauen - selbiges kann auch die KM veranlassen, bei einem Anwalt IHRES Vertrauens. Dann ist das Ganze geregelt und gut is'.

Ob Dein Freund dann über den Titel hinaus Zahlungen leistet oder lieber die beleidigte Leberwurst gebt, kann er dann fallweise entscheiden.

Nein, Dein Einkommen zählt nicht mit. Auch, ob Du Dich an der Miete bzw. den Hauskosten beteiligst, ist egal. Es ist ganz generell egal, was der KV für seine Wohnung bzw. sein Haus bezahlt. Lediglich sein bereinigtes Nettoeinkommen wird für die Berechnung herangezogen. Wobei ich es bissi komisch finde, daß Du einerseits mit dem vollen Brustton der Überzeugung behauptest, daß Dein Freund den korrekten Unterhalt bezahlt, aber andererseits keine Ahnung von der Berechnung hast.

Übrigens: Mein Freund zahlt ebenfalls Unterhalt, und ich betrachte das als eine Sache zwischen ihm und seiner Ex. Gestern hat er wohl irgendeine Änderung mit ihr besprochen, aber ich habe keine Ahnung, worum es konkret ging - ich weiß nicht mal, ob in Summe jetzt eine Absenkung oder eine Erhöhung rausgekommen ist, es gab für beides Argumente.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von fsw am 15.01.2018, 13:32 Uhr

Wenn seine Familie nicht zu Feiern eingeladen wird,soll er sich doch einfach nicht mehr daran beteiligen!Manchen Leuten geht es da echt zu gut.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von Ani_k am 15.01.2018, 14:25 Uhr

Den Unterhalt hat damals die Beistandschaft berechnet und danach zahlt er. Klar, wenn sie die Tabellen ändern, dann ändert er es auch.
Im Prinzip ist mir die ganze Sache auch relativ egal, wenn sie mich nicht dauernd mit reinziehen würde. Ihr kann es ja am Po vorbeigehen, was mein Kind alles hat. Wie ich das ganze finanziere, ist mein Priblem. Sieht sie aber scheinbar nicht so.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.01.2018, 17:37 Uhr

Selbst wenn Dein Freund Deinem Kind jeden Monat einen Tausender überweist: Es geht sie nix an, solange er lt. DT zahlt.

Deswegen würde ich den Konflikt da lassen, wo er hingehört: Erstens zwischen Deinen Freund und der Ex, und zweitens beim "Es geht Dich nix an!" Stattdessen laßt Ihr Euch darauf ein, wenn sie die Sache woanders hinzerrt - keine gute Idee.

Aber gerade in der Situation ist ein Titel doch hilfreich. Dann kann Dein Freund jederzeit freundlich auf das Jugendamt und den Titel verweisen, wenn die KM rumnölt. Ich weiß nicht, warum das jetzt unbedingt als persönlicher Affront gewertet werden muß? Ich bin ja ein großer Fan vom Delegieren - gerade und vor allem wenn ein Thema konfliktbehaftet ist, ist es doch eine prima Sache, wenn man das quasi einem Unbeteiligten aufhalsen kann.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von Ani_k am 15.01.2018, 19:10 Uhr

Er sagte eben selber, dann soll sie losziehen und den beantragen. Dann möchte er von ihr zu dem Thema aber eben auch nix mehr hören.

Ich halte mich da auch raus. Mir ist es ja egal, was er ihr bezahlt. Es ist ja sein Geld. Nur der Angriff gegen mich geht mir auf die Nerven und das habe ich ihr schon sehr oft deutlich zu verstehen gegeben. Sie zieht mich leider überall mit rein.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von shinead am 16.01.2018, 17:07 Uhr

Mach ihr Problem (Neid gegenüber einem Kind) nicht zu Deinem Problem. Auch Dein Freund sollte diesbezüglich schlicht abblocken ("Geht Dich nix an!") und die Diskussion im Keim ersticken.

Der Titel steht dem Kind übrigens zu. Die Beistandschaft hätte eigentlich schon viel früher (nämlich bei Festlegung der Höhe des Unterhalts) darauf drängen sollen.

Feiern, zu denen ich nicht eingeladen bin würde ich grundsätzlich nicht mitfinanzieren. Das fällt bei mir ganz klar unter "selbst schuld". Das bei gemeinsamen Feiern jeder für die eigene Familie zahlt finde ich hingegen vollkommen normal.

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Re: Unterhalt Titel

Antwort von PuenktchensMami am 24.01.2018, 15:17 Uhr

also den Titel muss er "beantragen" . Sie ist nur der Empfänger. Den Unterhalt legt sie nicht fest.
Es gibt tatsächlich Kosten die mit em Unterhalt nicht abgedeckt sind: z.B. Klassenfahrten, Zahnspange, Schulbetreuung, (ausgenommen Essen) , diverse Vereine. Das sind kosten die anteilige angerechnet werden dürfen. Nicht auf den regelmässigen Unterhalt sondern , wenn sie anfallen.

Sie kann dann alle 2 Jahre den Unterhalt des Kindes neu berechnen lassen, indem sie ie Offenlegung seiner Einkünfte verlangt.

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