Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 02.12.2011, 16:39 Uhr

Umgangsvereinbarung - bitte dringend um Hilfe!

Nein, er hat nicht die Pflicht Dich darüber zu informieren, was er in der Zeit macht.

Genausowenig musst Du ihn über eure Schritte informieren.

Versteh' mich nicht falsch, aber ihr seid beide gleichberechtigte Eltern. Du genauso wie er.
Außerdem könnte er sogar jederzeit wieder in die eheliche Wohnung (also das Haus) zurück ziehen. Es wäre sein gutes Recht, denn die eheliche Wohnung wird meist (wenn nicht schon freiwillig vorab geklärt) bei der Scheidung zugewiesen.

Die Verfügung bezüglich der Oma würde ich eher verneinen, denn Du bräuchtest tatsächlich ärztliche Gutachten über das Suchtverhalten inklusive einem Hinweis darauf, dass das Verhalten der Oma im Falle des Falle dem Kindeswohl schadet. Solche Gutachten wirst Du nie erhalten.
Selbst süchtige Väter haben ein (wenn auch meist betreutes) Umgangsrecht mit ihren Kindern. Eine Sucht negiert keine Rechte! Und schon gar nicht die Sucht Dritter. (Ich hätte gerne mal die Paragraphen, die Deine RA da zu rate ziehen will...)

Ganz ehrlich: kümmere Dich um Dich. Suche Dir ggf. eine psychologische Unterstützung für die erste Zeit.

 
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