Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nukki am 08.03.2004, 12:21 Uhr

UVG einstellen? Unterhalt vom Ex?

Hallo,

was den Unterhalt von 122€ liegt wahrscheinlich kein Fehler vor. Die fehlenden 79€ sind nämlich genau die Hälfte des Kindergeldes und von diesem steht leider - wirklich unverschämter Weise - die Hälfte dem anderen Elternteil zu, auch wenn das Kind nicht bei ihm lebt. Sprich wenn DU das Kindergeld erhälst, wird dem KV die Hälfte der 154€ auf seinen zu leistenden Unterhalt angerechnet und es bleiben dir nur noch 122€... Schade, das ich dir nichts erfreulicheres miteilen konnte...Mit Tips auf deine weiteren Fragen kann ich dir leider nicht weierhelfen- haben wir noch keinerlei Erfahrung gemacht...
Lg Ninja

 
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