Geschrieben von Rob am 08.03.2004, 16:30 Uhr |
Stimmt so nicht...
Hi, der Unterhaltspflichtige muss 135% des Regelbetrags, zahlen, nur dann kann er das halbe Kindergeld abziehen.
Bei dir auf dem Konto würden also €197,- KU eintreffen.
"Vater Staat" ist aber ein Rabenvater, wennn der KU-Pflichtige diesen Betrag nicht zahlen kann, dann gilt das auf einmal nicht mehr und als UVG gibts nur €122,-
Also schreibe ihn mal an und mahne gleichzeitig einen regelmässigen Umgang an!
Gruß, Rob
Gruß, Rob
- UVG einstellen? Unterhalt vom Ex? - Mama Jenny+Julia 08.03.04, 8:14
- Re: UVG einstellen? Unterhalt vom Ex? - nukki 08.03.04, 12:21
- wieso unverschämter Weise? - Kathrinchen79 08.03.04, 15:06
- Stimmt so nicht... - Rob 08.03.04, 16:30
- Re: Kathrinchen79 - Wilke 08.03.04, 23:24
- BEI MIR IST ES AUCH SO ( Hälfte von Kindergeld minimiert den UNTERHALT) - powerfee 09.03.04, 7:59
- BEI MIR IST ES AUCH SO ( Hälfte von Kindergeld minimiert den UNTERHALT) - powerfee 09.03.04, 7:59
- Re: Kathrinchen79 - Inka1 11.03.04, 14:46
- @Kathrin - Mama Jenny+Julia 09.03.04, 8:35
- Re: @Kathrin - Kathrinchen79 09.03.04, 9:32
- Re: Gebe Kathrinchen da voll und ganz recht. - Inka1 11.03.04, 14:43
- wieso unverschämter Weise? - Kathrinchen79 08.03.04, 15:06
- Re: UVG einstellen? Unterhalt vom Ex? - nukki 08.03.04, 12:21