Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 08.03.2004, 16:30 Uhr

Stimmt so nicht...

Hi, der Unterhaltspflichtige muss 135% des Regelbetrags, zahlen, nur dann kann er das halbe Kindergeld abziehen.
Bei dir auf dem Konto würden also €197,- KU eintreffen.
"Vater Staat" ist aber ein Rabenvater, wennn der KU-Pflichtige diesen Betrag nicht zahlen kann, dann gilt das auf einmal nicht mehr und als UVG gibts nur €122,-
Also schreibe ihn mal an und mahne gleichzeitig einen regelmässigen Umgang an!
Gruß, Rob
Gruß, Rob

 
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