Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von annimaus1807 am 26.01.2009, 10:45 Uhr

TIPP

Hallo, wer das nicht weiß:
Nach Ablauf des Erziehungsgeldes kann man bei der Landesbank einen Antrag auf Landeserziehungsgeld stellen, weil man alleinerziehend ist. sind ca 200€ monatl.

LG

 
24 Antworten:

Re: TIPP

Antwort von vallie am 26.01.2009, 10:45 Uhr

kostenlos??? ein geschenk quasi?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 10:48 Uhr

Ja, weil man alleinerziehend ist. von 1-3jahre. und ab 3 glaub heißt das bundeserziehnungsgeld.

ist praktisch eine überbrückung,weil du alleinerziehend bist und sozusagen 3jahre fürs kind da sein sollst. dafür is das gesetz ja da. is schon schlimm genung,wenn ein elternteil sich nicht ums kind kümmert.

mein bescheid kam vor einer woche. jeden monat 205€ mehr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 10:52 Uhr

Baden-Württemberg: http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100191

andere bundesländer einfach googlen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 10:59 Uhr

Meinst du jetzt nach Ablauf des Elterngeldes oder nach Ablauf des Landeserziehungsgeldes?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

beantragen kanns jeder...

Antwort von Judith31 am 26.01.2009, 11:01 Uhr

ist von Bundesland zu Bundesland verschieden...beantragen kann es jeder, gibt eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 11:02 Uhr

also stufe eins ist elterngeld, dann landeserziehungsgeld und dann bundeserziehungsgeld. hängt ja vom alter des kindes ab. meine is jetzt 16monate. bekomme alst seit dem 14.monat landeserziehungsgeld. ein jahr lang.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 11:03 Uhr

wenn man alleinerziehend ist und das kind unter 3 jahre, ist die wahrscheinlichkeit, dass man zuhause beim kind ist, und daher kein einkommen hat, sehr wahrscheinlich. oder wie ist das bei euch?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:03 Uhr

Hat das jetzt was mit Alleinerziehenden zu tun? Sorry, ich glaub, ich steh grad auf dem Schlauch... also bei uns in Bayern gibt es nach dem Elterngeld nach wie vor ein Jahr lang Landeserziehungsgeld in Höhe von 300.- Euro monatlich, allerdings wird da kein Unterschied gemacht, ob man allerziehend ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:03 Uhr

Okay, jetzt hab ich's kapiert, wie du's gemeint hast!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 11:04 Uhr

das is in BW anders. ich bekomm 205€. bin alleinerziehnd und meine schwester bekommt nix. viell verdient aber auch ihr mann zuviel. :-)

jedenfalls wissen viele garnicht, dass es landeserziehungsgeld gibt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:07 Uhr

Das kann sein, da darf ja eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Hier war das auch noch zu Zeiten, als es das Bundeserziehungsgeld noch gab, schon so, daß man nach den zwei Jahren Landeserziehungsgeld bekam. Von daher wußte ich das Gott sei Dank noch... :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von Anjaunddavid am 26.01.2009, 11:10 Uhr

ist das nicht schon immer so?
Also erst Bund-dann Land?
Gibts doch nur in BW und ein paar anderen Bundesländern oder?

(Hatte ich in BW auch)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: beantragen kanns jeder...

Antwort von fraukeundtyler am 26.01.2009, 11:10 Uhr

moin moin,
ich wusste bis gerade eben nicht mal, dass es sowas gibt, habe auch gleich mal neugierig für Hamburg gegoogelt, habe aber bei unserer Landesbank z.b. nur das normale Elterngeld gefunden. Aber mein Sohn ist allerdings auch schon 3, 5 Jahre.
Bin neugierig, werde mal weiter für eine Freundin googeln, danke für den Tipp

lg Frauke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Meinst du das?

Antwort von Anjaunddavid am 26.01.2009, 11:15 Uhr

"In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und Thüringen können Eltern zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes beantragen."
...... aber das gibts schon lange, wenn du das meinst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Meinst du das?

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:17 Uhr

Annimaus, du hast oben geschrieben, daß es erst Elterngeld, dann Landeserziehungsgeld und dann Bundeserziehungsgeld gibt, aber das stimmt doch so nicht, oder?
Früher gab es Bundeserziehungsgeld und dann Landeserziehungsgeld.
Jetzt gibt es kein Bundeserziehungsgeld mehr, dafür Elterngeld und dann Landeserziehungsgeld. Das müßte doch in allen Bundesländern gleich sein, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Meinst du das?

Antwort von fraukeundtyler am 26.01.2009, 11:18 Uhr

grins, nun weiß ich auch warum mir das bisher nicht bekannt war, gibt es nur in den von anja gerade geschriebenen bundesländern ...
hamburg ist halt pleite typisch ...
schönen tag euch noch...

lg frauke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nützlicher link

Antwort von fraukeundtyler am 26.01.2009, 11:24 Uhr

moin moin noch mal,

ich habe hier einen informativen link gefunden für diejenigen von uns, die in besagten bundesländern zu hause sind:

http://www.umstaendehalber.com/behoerden/finanz.asp#Landeserziehungsgeld


übersichtlich und informativ auch für andere Behörden, nennt sich nützliches ABC der Behörden + nützliches ABC der finanziellen Unterstützung.

lg Frauke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nützlicher link

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:36 Uhr

Ich nochmal. :-)
Ich hab mir den Link grade angesehen, der ist aber leider auch nicht mehr aktuell. Bei Bayern steht zum Beispiel:

"Im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld wird im dritten Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld gewährt.
Für Geburten ab 1.7.2002 wird Landeserziehungsgeld für das erste Kind für bis zu 6 Monaten und ab dem zweiten Kind für bis zu 12 Monaten gezahlt. Es beträgt monatlich für das erste Kind max. 200 €, für das zweite Kind 250 € und ab dem dritten Kind 350 €."

Es gibt aber kein Bundeserziehungsgeld mehr, und das Landeserziehungsgeld wird nun im Anschluß an Elterngeld (also im 2. LJ) für maximal 1 Jahr bezahlt.

Ganz schön kompliziert das Ganze... ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nützlicher link

Antwort von kmotte am 26.01.2009, 11:44 Uhr

...Bahnhof...
Gibts das auch für Niedersachsen? Gillt das auch für Familien die nicht alleinerziehend sind? Ich bin auf dem Gebiet ganz schlecht und schwer von begriff....hmm....*sch...*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nützlicher link

Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:47 Uhr

Nein, Niedersachsen bezahlt leider kein Landeserziehungsgeld.

LG, Tiziana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von Friedoliene am 26.01.2009, 11:57 Uhr

In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und Thüringen können Eltern zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll die Eltern unterstützen und forcieren, ihr Kind auch noch im dritten Lebensjahr selbstständig zu erziehen. Das Landeserziehungsgeld soll die dafür aufgebrachte Zeit durch ein geringfügigeres Einkommen ausgleichen.

Anspruch auf Landeserziehungsgeld
Die Voraussetzungen für das Landeserziehungsgeld sind dem Bundeserziehungsgeld ähnlich. Der Betrag ist einkommensabhängig. Eltern eines Kindes bekommen das Landeserziehungsgeld für sechs Monate ausgezahlt, während Eltern von mehreren Kindern den Betrag zwölf Monate erhalten. Den Eltern gleichgestellt sind Pflegeeltern, die ein Kind zur Adoption aufgenommen haben und Stiefmütter –oder Väter, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Der Anspruch auf das Landeserziehungsgeld beschränkt sich auf die Antragsteller, die das Bundeserziehungsgeld für 24 Monate beantragt hatten.

Wer aber das erhöhte Bundeserziehungsgeld für zwölf Monate ausgezahlt bekommen hat, kann seinen Bedarf auf das Landeserziehungsgeld nicht mehr geltend machen.

Selbstständige
Die Erwerbstätigkeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Ferner dürfen aber auch Selbstständige das Landeserziehungsgeld beantragen. Hier muss ein Eigennachweis der geringfügigen Arbeitsstunden erbracht werden und das Einkommen offen gelegt werden. Bei einer Neu-Selbstständigkeit kann durch eine Prognose des Nettojahreseinkommens ebenfalls das Landeserziehungsgeld angefragt werden.

Antrag auf Landeserziehungsgeld
Die Antragsformulare für das Landeserziehungsgeld erhält man Bürgermeisteramt beziehungsweise im Rathaus. Der Antrag auf das Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem 21. Lebensmonat des Kindes gestellt werden, wirkt aber höchstens sechs Monate nach dem Beginn des dritten Lebensjahres zurück.

Andere Bundesländer
In den Bundesländern Berlin und Rheinland-Pfalz haben Sie ebenfalls im dritten Lebensjahr ihres Kindes Anspruch auf das sogenannte Familiengeld, was dem Landeserziehungsgeld ähnlich ist.

Ich steig da zwar auch noch nicht richtig durch, aber werd mich auf jeden fall mal erkundigen...;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von spiky73 am 26.01.2009, 12:06 Uhr

vielleicht sollte man mal genauer recherchieren, bevor man hier für verwirrung sorgt. *grummel*.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: TIPP

Antwort von mylenchen am 26.01.2009, 13:25 Uhr

was ist laneserziehungsgeld kenn nur elterngeld

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nützlicher link

Antwort von mylenchen am 26.01.2009, 13:34 Uhr

läßt sich auch auf 2 jahre aufteilen
sprich mind.150euro im monat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.