Geschrieben von annimaus1807 am 26.01.2009, 10:45 Uhr |
TIPP
Hallo, wer das nicht weiß:
Nach Ablauf des Erziehungsgeldes kann man bei der Landesbank einen Antrag auf Landeserziehungsgeld stellen, weil man alleinerziehend ist. sind ca 200€ monatl.
LG
Re: TIPP
Antwort von vallie am 26.01.2009, 10:45 Uhr
kostenlos??? ein geschenk quasi?
Re: TIPP
Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 10:48 Uhr
Ja, weil man alleinerziehend ist. von 1-3jahre. und ab 3 glaub heißt das bundeserziehnungsgeld.
ist praktisch eine überbrückung,weil du alleinerziehend bist und sozusagen 3jahre fürs kind da sein sollst. dafür is das gesetz ja da. is schon schlimm genung,wenn ein elternteil sich nicht ums kind kümmert.
mein bescheid kam vor einer woche. jeden monat 205€ mehr
Re: TIPP
Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 10:52 Uhr
Baden-Württemberg: http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/100191
andere bundesländer einfach googlen
Re: TIPP
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 10:59 Uhr
Meinst du jetzt nach Ablauf des Elterngeldes oder nach Ablauf des Landeserziehungsgeldes?
beantragen kanns jeder...
Antwort von Judith31 am 26.01.2009, 11:01 Uhr
ist von Bundesland zu Bundesland verschieden...beantragen kann es jeder, gibt eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf.
Re: TIPP
Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 11:02 Uhr
also stufe eins ist elterngeld, dann landeserziehungsgeld und dann bundeserziehungsgeld. hängt ja vom alter des kindes ab. meine is jetzt 16monate. bekomme alst seit dem 14.monat landeserziehungsgeld. ein jahr lang.
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 11:03 Uhr
wenn man alleinerziehend ist und das kind unter 3 jahre, ist die wahrscheinlichkeit, dass man zuhause beim kind ist, und daher kein einkommen hat, sehr wahrscheinlich. oder wie ist das bei euch?
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:03 Uhr
Hat das jetzt was mit Alleinerziehenden zu tun? Sorry, ich glaub, ich steh grad auf dem Schlauch... also bei uns in Bayern gibt es nach dem Elterngeld nach wie vor ein Jahr lang Landeserziehungsgeld in Höhe von 300.- Euro monatlich, allerdings wird da kein Unterschied gemacht, ob man allerziehend ist.
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:03 Uhr
Okay, jetzt hab ich's kapiert, wie du's gemeint hast!
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von annimaus1807 am 26.01.2009, 11:04 Uhr
das is in BW anders. ich bekomm 205€. bin alleinerziehnd und meine schwester bekommt nix. viell verdient aber auch ihr mann zuviel. :-)
jedenfalls wissen viele garnicht, dass es landeserziehungsgeld gibt
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:07 Uhr
Das kann sein, da darf ja eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Hier war das auch noch zu Zeiten, als es das Bundeserziehungsgeld noch gab, schon so, daß man nach den zwei Jahren Landeserziehungsgeld bekam. Von daher wußte ich das Gott sei Dank noch... :-)
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von Anjaunddavid am 26.01.2009, 11:10 Uhr
ist das nicht schon immer so?
Also erst Bund-dann Land?
Gibts doch nur in BW und ein paar anderen Bundesländern oder?
(Hatte ich in BW auch)
Re: beantragen kanns jeder...
Antwort von fraukeundtyler am 26.01.2009, 11:10 Uhr
moin moin,
ich wusste bis gerade eben nicht mal, dass es sowas gibt, habe auch gleich mal neugierig für Hamburg gegoogelt, habe aber bei unserer Landesbank z.b. nur das normale Elterngeld gefunden. Aber mein Sohn ist allerdings auch schon 3, 5 Jahre.
Bin neugierig, werde mal weiter für eine Freundin googeln, danke für den Tipp
lg Frauke
Re: Meinst du das?
Antwort von Anjaunddavid am 26.01.2009, 11:15 Uhr
"In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und Thüringen können Eltern zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes beantragen."
...... aber das gibts schon lange, wenn du das meinst.
Re: Meinst du das?
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:17 Uhr
Annimaus, du hast oben geschrieben, daß es erst Elterngeld, dann Landeserziehungsgeld und dann Bundeserziehungsgeld gibt, aber das stimmt doch so nicht, oder?
Früher gab es Bundeserziehungsgeld und dann Landeserziehungsgeld.
Jetzt gibt es kein Bundeserziehungsgeld mehr, dafür Elterngeld und dann Landeserziehungsgeld. Das müßte doch in allen Bundesländern gleich sein, oder?
Re: Meinst du das?
Antwort von fraukeundtyler am 26.01.2009, 11:18 Uhr
grins, nun weiß ich auch warum mir das bisher nicht bekannt war, gibt es nur in den von anja gerade geschriebenen bundesländern ...
hamburg ist halt pleite typisch ...
schönen tag euch noch...
lg frauke
nützlicher link
Antwort von fraukeundtyler am 26.01.2009, 11:24 Uhr
moin moin noch mal,
ich habe hier einen informativen link gefunden für diejenigen von uns, die in besagten bundesländern zu hause sind:
http://www.umstaendehalber.com/behoerden/finanz.asp#Landeserziehungsgeld
übersichtlich und informativ auch für andere Behörden, nennt sich nützliches ABC der Behörden + nützliches ABC der finanziellen Unterstützung.
lg Frauke
Re: nützlicher link
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:36 Uhr
Ich nochmal. :-)
Ich hab mir den Link grade angesehen, der ist aber leider auch nicht mehr aktuell. Bei Bayern steht zum Beispiel:
"Im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld wird im dritten Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld gewährt.
Für Geburten ab 1.7.2002 wird Landeserziehungsgeld für das erste Kind für bis zu 6 Monaten und ab dem zweiten Kind für bis zu 12 Monaten gezahlt. Es beträgt monatlich für das erste Kind max. 200 €, für das zweite Kind 250 € und ab dem dritten Kind 350 €."
Es gibt aber kein Bundeserziehungsgeld mehr, und das Landeserziehungsgeld wird nun im Anschluß an Elterngeld (also im 2. LJ) für maximal 1 Jahr bezahlt.
Ganz schön kompliziert das Ganze... ;-)
Re: nützlicher link
Antwort von kmotte am 26.01.2009, 11:44 Uhr
...Bahnhof...
Gibts das auch für Niedersachsen? Gillt das auch für Familien die nicht alleinerziehend sind? Ich bin auf dem Gebiet ganz schlecht und schwer von begriff....hmm....*sch...*
Re: nützlicher link
Antwort von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:47 Uhr
Nein, Niedersachsen bezahlt leider kein Landeserziehungsgeld.
LG, Tiziana
Re: TIPP
Antwort von Friedoliene am 26.01.2009, 11:57 Uhr
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und Thüringen können Eltern zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld das Landeserziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes beantragen. Diese finanzielle Unterstützung soll die Eltern unterstützen und forcieren, ihr Kind auch noch im dritten Lebensjahr selbstständig zu erziehen. Das Landeserziehungsgeld soll die dafür aufgebrachte Zeit durch ein geringfügigeres Einkommen ausgleichen.
Anspruch auf Landeserziehungsgeld
Die Voraussetzungen für das Landeserziehungsgeld sind dem Bundeserziehungsgeld ähnlich. Der Betrag ist einkommensabhängig. Eltern eines Kindes bekommen das Landeserziehungsgeld für sechs Monate ausgezahlt, während Eltern von mehreren Kindern den Betrag zwölf Monate erhalten. Den Eltern gleichgestellt sind Pflegeeltern, die ein Kind zur Adoption aufgenommen haben und Stiefmütter –oder Väter, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Der Anspruch auf das Landeserziehungsgeld beschränkt sich auf die Antragsteller, die das Bundeserziehungsgeld für 24 Monate beantragt hatten.
Wer aber das erhöhte Bundeserziehungsgeld für zwölf Monate ausgezahlt bekommen hat, kann seinen Bedarf auf das Landeserziehungsgeld nicht mehr geltend machen.
Selbstständige
Die Erwerbstätigkeit darf 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Ferner dürfen aber auch Selbstständige das Landeserziehungsgeld beantragen. Hier muss ein Eigennachweis der geringfügigen Arbeitsstunden erbracht werden und das Einkommen offen gelegt werden. Bei einer Neu-Selbstständigkeit kann durch eine Prognose des Nettojahreseinkommens ebenfalls das Landeserziehungsgeld angefragt werden.
Antrag auf Landeserziehungsgeld
Die Antragsformulare für das Landeserziehungsgeld erhält man Bürgermeisteramt beziehungsweise im Rathaus. Der Antrag auf das Landeserziehungsgeld kann frühestens ab dem 21. Lebensmonat des Kindes gestellt werden, wirkt aber höchstens sechs Monate nach dem Beginn des dritten Lebensjahres zurück.
Andere Bundesländer
In den Bundesländern Berlin und Rheinland-Pfalz haben Sie ebenfalls im dritten Lebensjahr ihres Kindes Anspruch auf das sogenannte Familiengeld, was dem Landeserziehungsgeld ähnlich ist.
Ich steig da zwar auch noch nicht richtig durch, aber werd mich auf jeden fall mal erkundigen...;)
Re: TIPP
Antwort von spiky73 am 26.01.2009, 12:06 Uhr
vielleicht sollte man mal genauer recherchieren, bevor man hier für verwirrung sorgt. *grummel*.
Re: TIPP
Antwort von mylenchen am 26.01.2009, 13:25 Uhr
was ist laneserziehungsgeld kenn nur elterngeld
Re: nützlicher link
Antwort von mylenchen am 26.01.2009, 13:34 Uhr
läßt sich auch auf 2 jahre aufteilen
sprich mind.150euro im monat
Hier hatte doch jemand ne Link zur ner ganz guten
Umgangsrecht-mit nach holt termin ?
@Bobfahrer
Er will mich treffen und jetzt?
Wieviele Stunden arbeitet ihr alle so und wie alt sind eure Kinder?
@ horrend
Ich habs wohl etwas übertrieben - was tun?
Nimmt euer Arbeitgeber Rücksicht auf euer Alleinerziehenden Dasein?
Kann KV ....