Alleinerziehend, na und?

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Kann KV ....

Thema: Kann KV ....

das Umgangsrecht übers WE erzwingen? Habe das alleinige Sorgerecht und er hat bisher das Umgangsrecht einmal in der Woche zu je 3 Stunden. Er will meine Tochter, 16 Monate, unbedingt alle 2 Wochen übers WE haben. Wobei ich ANgst habe, dass einiges schief läuft. Sie läßt sich nur von mir füttern, ins Bett schaffen usw, weil sie das nicht anders kennt und er sich in den 13 Monaten, in denen wir noch dort waren, die darum gekümmert hat. Ihm war immer alles zu viel und ich konnte eh alles besser. Dann hat er sich 2 Wochen gar nicht gemeldet, dann wollte er nach nem Besuchstermin fragen - ist immer unterschiedlich, weil er auch nicht immer kommen kann. Habe ihm Termin vorgeschlagen und der Herr kam nicht, auch keine SMS oder ähnliches. Er hat es also nicht für Nötig gehalten, den Termin abzusagen. Und seit dem kam auch nichts mehr von ihm. Weiterhin muß ich dazu sagen, dass er mich letzten nochmalgefragt hat, ob er sie nicht doch alle 2 Wochen übers WE haben kann. Er wolle, dass wir uns friedlich einigen... Und dann fragt er seit der Trennung nicht einmal wie´s seiner Tochter geht. Momentan ist sie ziemlich erkältet und wäre mir gestern fast an ihrem Schleim erstickt als sie hustete... Ihm geht es wohl nur um sich und sein EGO und will mir versuchen eins Reinzuwürgen. Ich habe echt Angst, sie diesem Kerl mitzugeben, weil er mir gegenüber ja schon 2x handgreiflich geworden ist, weil ich nicht nach seiner Pfeife getanzt habe. Was würdet Ihr machen? Muß ich Angst haben, dass er sich das Besuchsrecht erzwingt? Oder gar noch das Sorgerecht unter den Nagel reißen will? Ich bin total mit den Nerven am Ende.

Mitglied inaktiv - 25.01.2009, 21:42



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Hi! Ich würde Dir raten, einen Kalender zu führen und gerade nicht eingehaltene Besuchstermine dort festzuhalten. Natürlich auch die, die wahrgenommen wurden. Den Kalender GUT aufbewahren. Kein Richter der Welt wird ein so kleines Kind über zwei Tage zum KV geben. Man geht davon aus, dass gerade bei kleinen Kindern ein häufiger (dafür kürzerer) Umgang der Beziehungsbildung am meisten bringt. Erste Übernachtungen werden erst nach dem 3. Geburtstag ins Auge gefasst. Und dann natürlich auch nur, wenn vorher regelmäßiger Umgang stattgefunden hat und eine entsprechende Vater-Kind Beziehung aufgebaut wurde. Also ganz locker zurücklehen. Sag ihm, dass Du es gerne siehst, wenn er 3 mal die Woche für ein paar Stunden vorbeikommt, oder etwas mit seinem Kind alleine unternimmt. Wenn das alles gut läuft, kann er ggf. ja den kompletten Samstag mit seiner Tochter verbringen. So wird dann ganz langsam eine Übernachtung "eingeläutet". Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 25.01.2009, 21:55



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Deine Bedenken kann ich teilweise schon nachvollziehen aber er ist nunmal der Vater, der sich jetzt anscheinend regelmäßig kümmern möchte. Du solltest zum Wohle eures Kindes an einem Strang mit ihm ziehen anstatt ihm Steine in den Weg zu legen. Das Umgangsrecht kann er sich sicherlich erstreiten, warum auch nicht? Denk an euer Kind, er wird sich sicher gut um die Kleine kümmern oder meinst du, nur weil es "ihm um sein Ego geht", bekommt sie bei ihm nichts zu essen oder wird anderweitig vernachlässigt? Ein Vater ist wichtig für ein Kind und wenn er Interesse zeigt, sollte man das voll und ganz unterstützen. LG Heike

Mitglied inaktiv - 25.01.2009, 21:58



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Hallo, meine Schwester ist auch alleinerziehend, der KV hat die Zwei eine Woche nach der Geburt verlassen und wollte auch ein Umgangsrecht einklagen. Meine Schwester ist dann sofort zum Jugendamt gegangen und hat sich beraten lassen. Da sie das alleinige Sorgerecht hat, kann sie den Umgang das Vaters mit dem Kind sofort verbieten. Das Jugendamt hat ihr gesagt, das dann der Vater ein Umgangsrecht einklagen muß, aber erfahrungsgemäß geben die Väter sehr schnell auf sodaß sie sich da nicht viel zu sorgen machen sollte. Bei ihr war es dann auch tatsächlich der Fall, das der KV aufs Umgangsrecht verzichtet hat. Ich kann dir nur den Tip geben, alle versäumten Besuchstermine genau in einem Kalender zu protokollieren, damit Du etwas in der hand hast und wie gesagt, lass dich beim Jugendamt beraten. Gruß, Matha

Mitglied inaktiv - 25.01.2009, 22:02



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Mit einem Kopfschütteln sag ich "Gute Nacht!"

Mitglied inaktiv - 25.01.2009, 22:31



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julchen...versteh dich sehr gut...ist immer für andere einfach zu sagen, zieh mit ihm an einem Strang usw...er ist ja der Vater...ja klar, was man selbst dabei durchmacht ist ja wohl egal... Um Dein Sorgerecht brauchst Du Dir keine Sorgen machen, wenn Du eh das alleinige hast...ja Umgangsrecht kann er sich einklagen, er hat so oder so das Recht darauf sein Kind zu sehen. Das ist so! Entweder Du versuchst es im Guten daß er sein Kind sehen kann..oder Du läßt es auf eine Klage drauf ankommen,...und wartest mal ab, ob er es soweit kommen läßt. LG

Mitglied inaktiv - 26.01.2009, 08:07