Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 03.11.2008, 18:20 Uhr

steuerkarte

Wenn dein Sohn bei dir lebt, bekommst du die Steuerklasse II. Dein Ex behält die I. Soweit er Kindesunterhalt bezahlt, bekommt ihr beide einen halben Kinderfreibetrag.

LG

 
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