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Geschrieben von elster am 30.05.2009, 22:41 Uhr

Sorgerecht für Vater

Hallo, ich habe ein großes Problem und hoffe, hier Hilfe zu finden.
Mein Freund ist alleinerziehender Papa einer 1-jährigen Tochter. Die Mutter ist damals ausgezogen, sie wollte das Kind nicht mitnehmen. Sie hat ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht schriftlich übertragen. Ab und zu hat sie sich in dieser Zeit gekümmert, meist 1-mal wöchentlich. Die Kleine war noch nie über Nacht mit ihrer Mutter allein, auch hat sie sich früher schon immer überfordert gefühlt. Jetzt will sie sie einfach für eine Woche zu sich holen, ohne jede Rücksicht auf eventuelle Termine, die er mit der kleinen schon gemacht hat. Sie ist sehr kompromisslos, läßt nicht mit sich reden. Alles läuft per SMS, reden kann sie nicht. Ist er verpflichtet, die Kleine einfach so mitzugeben? Ohne richtige Absprache? Er hat Angst, dass sie sich nicht richtig kümmert!
Vielen Dank für die Antworten

 
2 Antworten:

Re: Sorgerecht für Vater

Antwort von groschi am 30.05.2009, 23:20 Uhr

hallo

der erste ansprechpartner sollte das jugendamt sein. besteht denn gemeinsames sorgerecht?
ich denke nicht, dass sie mutter das kind eine ganze woche zu sich holen kann. gerade in so einem alter wird doch kein kind von seiner direkten bezugsperson für eine ganze woche "weggelassen", wenn vorher ein eher unregelmäßiger kontakt bestand.

lg uta

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Re: Sorgerecht für Vater

Antwort von shinead am 31.05.2009, 0:08 Uhr

Einfach so das Kind über Nacht mitnehmen geht nicht.
Da kann sich die Mutter auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Schon garnicht, wenn die Kommunikation nur per SMS läuft. So kann man niemanden über die Gewohnheiten/Rituale des Kindes richtig informieren.

So wie es liest, hat die Mutter ihr Kind nur unregelmäßig (wenn überhaupt) gesehen. Also muss sie sich ihrer Tochter erst einmal wieder annähern.
Das ganze sollte Dein Freund über das Jugendamt (wenn das gut ist) oder einen Anwalt regeln lassen.

Wichtig ist der Umgang auf jeden Fall! Auch sollte das Ziel eine Übernachtung sein. Aber nicht sofort und nicht "auf biegen und brechen".

Gruß
Corinna

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