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Geschrieben von Lady41 am 04.05.2009, 10:28 Uhr

Schulpaket 2009

Huhu


Kann mir jemand sagen ob man dieses ,,Schulpaket ,,automatisch mit der Aug. Zahlung erhält oder muß man da einen Antrag extra stellen ?



lg yvonne

 
11 Antworten:

?

Antwort von mamafürvier am 04.05.2009, 11:02 Uhr

Hab ich was verpaßt? Was für ein Schulpaket? Habe auch eine Schulanfängerin und bitte um Aufklärung. Danke!
lG Kerstin

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Re: ?

Antwort von Lady41 am 04.05.2009, 11:26 Uhr

Hi

Also das habe ich nun dazu gefunden im Netz...

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_75928/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Buergerforum/Themenforen/konjunkturpakete/Schulpaket/node.html?__nnn=true

Ich weiß nur nicht ob man da nun einen Antrag extra zu stellen muß .


lg yvonne

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steht doch da

Antwort von Aprilscherz2000 am 04.05.2009, 12:01 Uhr

***************Das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) regelt den Anspruch für hilfebedürftige Kinder auf zusätzliche Leistungen für die Schule - auch "Schulpaket" genannt.

Die zusätzliche Leistung in Höhe von 100 Euro [Glossar] pro Schuljahr wird erstmals zum 1. August 2009 von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Hierfür muss der Schulbesuch bei der Agentur nachgewiesen werden.

Als Nachweis der Einschulung kann zum Beispiel die Aufnahmebestätigung der Schule, die Schulbescheinigung oder der Schülerausweis dienen. In allen anderen Fällen ist eine Schulbescheinigung einzureichen, aus der neben dem Schultyp auch die besuchte Jahrgangsstufe hervorgehen muss.

Für weitergehende Fragen zum Thema "Schulpaket" sollten Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsagentur wenden.***************


Wußte aber auch nicht das es sowas gibt

gruss Chrissie

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ach und

Antwort von Aprilscherz2000 am 04.05.2009, 12:04 Uhr

es gilt für jedes Schuljahr, also auch wenn dein Kind schon in der Schule ist und nur die Klasse wechselt.
Erhalten tun dies wohl alle mit Hartz IV und ergänzdend

gruss Chrissie

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Re: ach und

Antwort von Maisha am 04.05.2009, 12:39 Uhr

Mein Jobcenter sammelt bereits die Schulbescheinigungen ein ... also einfach mal nachfragen

Winke

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Re: ach und

Antwort von 32+4 am 04.05.2009, 13:28 Uhr

"Erhalten tun dies wohl alle mit Hartz IV und ergänzdend"

Schade, super Idee und wieder fallen andere Hilfebedürftige raus, die sowas auch dringend benötigt hätten.

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zum beispiel die,

Antwort von mama.frosch am 04.05.2009, 13:36 Uhr

die kein alg2 bekommen aber den kinderzuschlag und unterm strich in etwa soviel zur verfügung haben wie hartz4ler (bloß dass es aus anderen töpfen kommt - an der "armut" ändert es real nichts, nur auf dem papier)!

aber diese kinder gelten aufgrund der anderen topfverteilung nicht als "arm" und kommen daher auch nicht in den genuss dieser finanzspritze.

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Re: zum beispiel die,

Antwort von Anjaunddavid am 04.05.2009, 15:13 Uhr

Jau, da könnte ich auch wieder im Dreieck springen, bekommen wir natürlich nicht, ich schule ja auch nur 4 Kinder ein in 4 Jahren.
Irgendwann beschwere ich mich, weiß nur noch nicht so genau, wo.

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Stimme ich zu !

Antwort von nociolla am 04.05.2009, 15:33 Uhr

Wenn du etwas findest zum beschweren bitte bekannt geben .
Hier ist es auch so ich liege knapp darüber um Zusätzliches Hartz zu bekommen .
Wenn ich es hätte müsste ich das Schulessen nicht bezahlen , wie ich hier lese Geld für die Schulsachen zu bekommen , GEZ wäre weg und es gibt noch mehr .
Das alles gerechnet wäre mehr als ich jetzt drüber liege .
Wäre echt schön wenn es manchmal noch einen Weg zwischen ganz oder gar nicht bezahlen geben würde .
Ich glaube schon über die Erlassung der 1/2 der genannten Gebühren würden sich hier viele freuen .
Anja

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Re: Stimme ich zu !

Antwort von Mack4 am 04.05.2009, 21:08 Uhr

Schließe mich an. Ich erhalte Wohngeld, Kinderzuschlag ist immer noch im Widerspruchsverfahren und ich hätte auch ganz gern einen Zuschuss für meine Schulanfängerin, oder ermäßigtes Essengeld, oder, oder, oder. Eine Bekannte sagte jetzt, ich sei doch selbst schuld wenn ich arbeiten gehe. Also ich beschwere mich mit, wenn Du was gefunden hast.
LG Sylvia

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Re: Stimme ich zu !

Antwort von Anjaunddavid am 04.05.2009, 21:17 Uhr

Gut!
Es ist doch wirkich unglaublich, aber WO setzt man da an???

Jetzt war ich vor kurzem auf der Wohngeldstelle Bescheid geben, dass ich wieder arbeite.Daraufhin haben die mir jetzt Ende des Monats gleich mal GAR kein Wohngeld überwiesen! ("Wir müssen erst ausrechnen, wieviel sie noch bekommen, nicht, dass wir überzahlen")

UNd bei den Kigagebühren werde ich auch gleich höher eingestuft.
--------------

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