Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Möhrchen am 03.09.2007, 18:31 Uhr

Scheidung gemeinsam einreichen - Unterschied?

Hallo zusammen,

habe heute einen Bericht gehört - die Zahl der Scheidungen hier im Kreis ist überdurchschnittlich gestiegen :( Aber da wurde noch unterschieden zwischen Scheidungen, die GEMEINSAM eingereicht wurden und Scheidungen, die von nur einem Teil eingereicht wurden.

Kann mir jemand den Unterschied erklären? Scheidung steht uns ja noch bevor und mein Anwalt will sie einreichen...jetzt frage ich mich, ob die eine Variante kostengünstiger oder so ist??? Wir werden eh noch (hoffentlich bald) unsere Unterhaltsvereinbarung besiegeln und dann ist das Schlimmste ja schon rum bzw. das vereinfacht die Scheidung dann ja um ein Vielfaches...

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte.

LG Heike

 
3 Antworten:

Re: Scheidung gemeinsam einreichen - Unterschied?

Antwort von vallie am 03.09.2007, 18:34 Uhr

wir hatten EINEN anwalt, da wir uns in allem einig waren, das hat die kosten erheblich reduziert.

"gemeinsam einreichen" geht nicht, einer MUSS einen anwalt haben, der andere ist dann offiziell anwaltlich nICHT vertreten.

ich habe seinerzeit die scheidung eingereicht und pkh bzw stundung der kosten bekommen, weil ich weniger verdient habe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@vallie

Antwort von Möhrchen am 03.09.2007, 19:04 Uhr

Danke für die Antwort...so hat mir mein Anwalt das auch erklärt: ich reiche ein und mein Mann braucht nicht unbedingt einen eigenen Anwalt...wird bei uns dann auch so sein, da ja die Vereinbarung beim Notar dann alles Wichtige geregelt hat...

War nur irritiert - wahrscheinlich meinten die dann die Scheidungen, bei der sich die Parteien einig sind und nicht ewig rumstreiten...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @vallie

Antwort von Pyra am 04.09.2007, 21:02 Uhr

Ich verstehe daß so, von einseitig eingereichten Scheidungen, und Scheidungen die von beiden Parteien eingereicht werden. Mein Ex Mann hat damals die Scheidung eingereicht, und mein Anwalt fragte mich, ob ich auch einen Scheidungsantrag einreichen möchte. Erklärt hat er es mir so, daß es wohl eben wirklich Fälle gibt, bei denen beide Parteien erstmal geschieden werden wollen. Wenn dann nur einer den Antrag einreicht, und er es sich spontan anders überlegt, wird die Scheidung nicht vollzogen, weil der andere eben keinen Antrag eingereicht hat. Wenn beide einen Antrag einreichen, und es sich einer anders überlegt, liegt aber immernoch de r Antrag des anderen vor. Wenn der weiterhin geschieden werden möchte, wird die Scheidung dann durchgeführt.
Soll wohl vorkommen sowas.
LG,
Pyra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.