Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 10.03.2010, 10:19 Uhr

@Savanna: Trenne für Dich bitte erst...

Trennungsunterhalt auf (Ex-)Ehepaarebene vom Kindesunterhalt, bevor Du weiterdiskutierst! Das schafft sonst Mißverständnisse in der Diskussion, weil dies zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, die um Himmels willen bitte NICHT miteinander vermengt werden dürfen.

Beim Unterhalt für den ehemaligen Partner gibt es Grenzen, die auch im Einkommen des ehemaligen Partners begründet sein können.
Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt das Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils ÜBERHAUPT keine Rolle. Hier geht es um das finanzielle Einstehen und die Verantwortung für das GEMEINSAME Kind. Zwar vermischen Unterhaltspflichtige das gerne, wenn der Gegenpart gut oder sehr gut verdient, nur hat das eben mit der eigenen Verantwortung für das Kind nichts zu tun.

Auch meine Ex war der Ansicht, daß sie MIR Unterhalt zahlt. Das stimmte aber nur faktisch, weil sie auf mein Konto zahlte. Daß es sich ausschließlich um Kindesunterhalt handelte, hat sie bis heute, glaube ich, nicht begriffen. Sie war immer der Ansicht, daß es MIR dadurch wunderbar ging

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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