Alleinerziehend, na und?

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Jetzt im NDR: Mama muss arbeiten

Thema: Jetzt im NDR: Mama muss arbeiten

Frauen nach der Scheidung, das aktuelle Unterhaltsrecht. Doku, auch über onlinestream zu sehen. Ich schaue es mir an, gab es hier früher auch mal als Tipp.

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 22:36



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Ich guck das und ganz ehrlich wenn die Frau über 2000 netto hat dann würde ichs als Mann auch nicht einsehen fürs Kind zu zahlen da sie ja ganztags gehen kann wenn sie mehr geld braucht.

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 22:40



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Unterhalt ist doch kein Almosen, der nur gezahlt wird, wenn die Ex arm ist... Oder verstehe ich grade was falsch?

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 23:41



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Genau das habe ich gerade auch gedacht... das der mann nicht in jedem fall für die frau zahlt, ja klar --- aber für das GEMEINSAME kind tragen BEIDE die verantwortung, auch finanziell. egal ob ich als ex 40, 400 oder 4000 euro im monat habe. der unterhalt für das kind kann sicherlich im letzten fall anders, also eher für "luxus" eingesetzt werden, aber trotzdem steht er dem kind zu.

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 23:44



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huhu, ich hab den beitrag leider nicht gesehen, stimme euch aber zu (und hatte mich ueber diese urspruengliche aussage auch ziemlich gewundert). das ist doch geld, das dem kind zusteht und das hat nunmal kein eigenes einkommen...

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 00:10



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Guten Morgen, zwar habe ich den Beitrag nicht gesehen (war Vollzeit arbeiten!), aber bin doch sehr erstaunt über solch ein Aussage. Warum sollte ein ae-Elternteil alleine die Kosten bzw. den Unetrhalt des gemeinsamen Kindes aufkommen????? Poppen war nett, aber die Folgen - nein danke???? Der nterhalt ist doch nicht für meine Belustigung. mousy

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 07:08



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Da rollens ich doch alle Zehnägel hoch...soll SIE dann vielleicht noch an dem Mann Unterhalt zahlen, wenn der nicht soviel verdient?

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 09:36



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Es geht nicht um den unterhalt fürs Kind, klar soll er den zahlen. Aber: waum müssen menschen die wenig verdienen arbeiten wenn das Kind 3 ist aber eine die eh selbt gut verdient mit ihrer 70% Stelle zusätzlich Unterhalt bekommen. Und eine andere die ihrem mann 30 Jahre den Rücken freihierlt,er macht Karriere,sie ist daheim, nun über 50 muss diese selbst arbeiten und bekommt kein unterhalt. Ich bin shcon dafür (sogar als AE) dass der mann fürs Kind zahlen muss aber doch nicht für die Ex sein leben lang.

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 09:47



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...Du schreibst oben schon vom KIND...daß Du verstehst, daß ein Mann nicht für´s Kind zahlt, wenn sie eh viel verdient. Für die Ex sein Leben lang muß doch heute eh kaum noch ein Mann zahlen. Unterhalt wird schon auch gegengerechnet. lg heike

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 10:11



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Trennungsunterhalt auf (Ex-)Ehepaarebene vom Kindesunterhalt, bevor Du weiterdiskutierst! Das schafft sonst Mißverständnisse in der Diskussion, weil dies zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, die um Himmels willen bitte NICHT miteinander vermengt werden dürfen. Beim Unterhalt für den ehemaligen Partner gibt es Grenzen, die auch im Einkommen des ehemaligen Partners begründet sein können. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt das Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils ÜBERHAUPT keine Rolle. Hier geht es um das finanzielle Einstehen und die Verantwortung für das GEMEINSAME Kind. Zwar vermischen Unterhaltspflichtige das gerne, wenn der Gegenpart gut oder sehr gut verdient, nur hat das eben mit der eigenen Verantwortung für das Kind nichts zu tun. Auch meine Ex war der Ansicht, daß sie MIR Unterhalt zahlt. Das stimmte aber nur faktisch, weil sie auf mein Konto zahlte. Daß es sich ausschließlich um Kindesunterhalt handelte, hat sie bis heute, glaube ich, nicht begriffen. Sie war immer der Ansicht, daß es MIR dadurch wunderbar ging Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 10:19



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Sorry, ihr habt recht. ich hab kind geschrieben. ich meinte aber für die fra, es ging ja umdie 900 euro unterhalt für die frau in der reportage. fürs kind sollte mann oder eben frau zahlen bis es auf eigenen beinen steht da der arner wos kind lebt es ja soz. in naturalien macht. SORRY, mein fehler

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 11:24



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Ganz ehrlich - warum sollte der Mann für seine Frau keinen Unterhalt zahlen, wenn er genügend verdient und sie wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder eben NICHT Vollzeit arbeitet? Die Aussage "sie kann ja Vollzeit arbeiten, wenn sie mehr Geld braucht" mit der Grundaussage, wenn die Frau mit Teilzeit schon über 2.000 EUR netto hat, dann sollte das doch eigentlich reichen, finde ich übrigens seltsam... Es ist ja immer problemlos möglich, auch mit einem oder mehreren kleinen Kindern Vollzeit zu arbeiten. *ironieoff* Nur zur Klarstellung - ich bin für mich auch der Meinung, dass ich meinen Lebensunterhalt bitte selbst bestreiten möchte, und ich denke auch, dass ich im Trennungsfall für mich keinen Unterhalt wollen würde (bzw. beim ersten Kind auch nie irgendwelche Ansprüche geltend gemacht habe). Aber per se sehe ich keine Ungerechtigtkeit darin, wenn der eine Partner befristet dem anderen einen gewissen Betreuungsunterhalt zahlt, wenn der ehemals gemeinsame Lebensstandard entsprechend war und der Unterhaltspflichtige auch entsprechend verdient.

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 17:39



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Ich teile nicht deine Meinung. allerdings solle man nicht VZ arbeiten müssen und der Unterhalt könne meinetwegen bis 6 J gehen für die mutter. Oder wenn die Frau zb Jahre daheim war dem Mann den rückens stärlte usw er macht karriere sie nicht und ist bei der trennung alt und hat keine chance auf job. da sollte es ausnahmen geben. generell kann man verlangen wenn das kind in den kiga geht das die frau TZ arbeitet. das generell der andere partner (der ja auch die frau sein könnte) für den expartner ewigkeiten zahlen soll va wegen lebensstandart ist nicht ok. zum gesicherten einkommen ist das was anderes aber nur weil sie es wärend der ehe gewohnt war auf die bahamas zu fliegen (und wahrsc.davor auch nicht) muss er ihr das nicht weiter finanzieren.

Mitglied inaktiv - 10.03.2010, 18:44



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Ich rede ja auch gar nicht davon, dass der eine Partner dem anderen in Ewigkeit irgendeinen Lebensstil finanzieren sollte. Trotzdem - wenn der hauptbetreuende Elternteil wegen der gemeinsamen Kinder eben nicht Vollzeit arbeitet, finde ich es nicht abwegig, wenn der andere Elternteil dafür einen gewissen Betreuungsunterhalt zahlt. Ich finde ja auch, dass man "generell verlangen" kann, dass die Frau TZ arbeitet, wenn das jüngste Kind in den Kindergarten geht (wobei ich gerade feststelle - je nach Wohnort findet man noch relativ problemlos eine Vollzeit-Betreuung im Kindergartenalter, wenn das Kind dann in die Grundschule kommt, wird das, zumindest bei uns, wesentlich schwieriger, wenn z.B. für 600 Erstklässler gerade mal 150 Ganztagsplätze vorhanden sind, von denen 100 Plätze bereits für Kinder reserviert sind, die den zum Hort gehörenden Kindergarten besucht haben - wo man ebenfalls keine Chancen hatte). Aber wenn da ein Ausgleich gezahlt würde für den "theoretischen Verdienstausfall", den das hauptbetreuende Elternteil hat, weil es wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder eben nur TZ und nicht VZ arbeitet, sähe ich da nicht wirklich eine Ungerechtigkeit darin. Im übrigen wüsste ich nicht, warum Frauen es nicht gewöhnt gewesen sein sollen, schon vor der Ehe auf die Bahamas zu fliegen (oder was auch immer zu tun) - es soll Frauen geben, die mit Vollzeit und ohne Mann und Kinder tatsächlich ganz gut verdienen. :-)

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 07:58