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Geschrieben von mamafürvier am 15.06.2009, 11:05 Uhr

Rechte des getrennten Vaters

Ein Bekannter von mir hat einen Sohn. Er ist 3 Jahre alt.

Seit ca. 1 Jahr ist er von der Mutter getrennt. Er hat den Kleinen regelmäßig gesehen. Sie zog mal weg, kam da nicht kalr, kam wieder zurück und während dessen hatte er den Zwerg auch mal für mehrere Wochen bei sich.
Geteiltes Sorgerecht besteht. Er hat noch 2 weitere ältere Kinder die er regelmäßig bei sich hat was wunderbar funktioniert.

Nun hat sie seit einigen Monaten einen neuen Freund. Der KV soll nun sein Kind nicht mehr sehen. Sie stellt sich stur, will nicht reden und er ist nun hilflos.

Ich denke er sollte sich ans Jugendamt wenden um einen regelmäßigen Umgang zu bekommen. Sie wird aber sauer reagieren, da sie sich angegriffen fühlt, das nicht will und etwas labil ist.

Wohin genau muß der Papa sich wenden und wie stellt man es an, daß sie versteht, daß es ums Kind geht nicht ihr eins reinzuwürgen, es nicht um gekränkte Eitelkeiten geht.
Er ist sehr vernüftig aber sie macht zu also muß ne Lösung her.

Für Tipps wäre ich dankbar.
lG Kerstin

 
5 Antworten:

Re: Rechte des getrennten Vaters

Antwort von Möhrchen am 15.06.2009, 11:15 Uhr

Hallo Kerstin,

im Grunde würde sicher ein Termin bei einer Familienberatung / Caritas o.ä. reichen, wenn die beiden nicht mehr miteinander reden können...aber wenn sie eh schon zu macht, wird sie vermutlich auch da erst gar nicht mit ihm hingehen wollen - oder?

Gibt es evtl. gemeinsame Bekannte oder so, die vermitteln würden?

Sonst bleibt wohl nur das JA. Auf ihre Gefühlslage kann er da wenig Rücksicht nehmen, denn sonst verliert er den Kontakt und muß ihn erst wieder mühselig aufbauen.

Hat er den Kleinen denn seit mehreren Monaten nicht mehr gesehen oder ist das eine neuere Entwicklung?

lg heike

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Re: Rechte des getrennten Vaters

Antwort von mamafürvier am 15.06.2009, 11:20 Uhr

Er hatte den Kleinen für einige Wochen bis Februar glaube ich. Seit dem hat er ihn garnicht gesehen.
Mein rat war nochmal zu versuchen mit ihr zu reden aber ob sie darauf eingeht??? Ich kenne ihn aber nicht so gut um alles beurteilen zu können. Er ist aber auf jeden Fall in der Lage ein liebevoller Papa zu sein.
Sie kenne ich garnicht, nach den Schilderungen schätze ich sie als labil und etwas unreif ein und wenig zugänglich.
Sie hat keine wirklichen Grpnde vorzuweisen, saugt sich was aus den Fingern. Z.B. war der Kleine nicht geplant und da er anfangs nicht so erfreut war heißt es jetzt "du wolltest ihn ja nie"... wer ungeplante Kinder hat (wie ich auch) weiß ja, daß das nichts damit zu tun hat wie sehr man sie liebt, wenn sie dann da sind.

Ich hatte in der Hinsicht mit dem KV nie Probleme, der Tipp mit der Caritas war mir deshalb hilfreich. Danke!

lG Kerstin

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Re: Rechte des getrennten Vaters

Antwort von Möhrchen am 15.06.2009, 11:29 Uhr

Ja, nach der Schilderung trifft unreif wohl zu...ich kann doch nicht erst den Umgang ermöglichen und das Kind sogar mehrere Wochen beim Papa leben lassen und dann auf gut Dünken den Kontakt abbrechen...mit so einer wirklich blöden Begründung!!!

Ich denke, daß bei so einer Beratungsstelle halt jemand sitzt, der neutral ist und da vielleicht mal ein paar klare Worte spricht bzw. den Weg in die Zukunft mal ausmalt...

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Möhrchen

Antwort von mamafürvier am 15.06.2009, 11:37 Uhr

Danke dir für den Tipp. Ich denke er wird versuchen sie dazu zu bewegen zu eienr Beratung zu gehen. Sollte sie nicht einlenken dann bleibt wohl nur der Weg zum JA.
lG Kerstin

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Re: Rechte des getrennten Vaters

Antwort von bobfahrer500 am 15.06.2009, 12:18 Uhr

Ich würde zum Jugenamt gehen und mich beraten lassen, dabei signalisieren das es ohne Ärger ablaufen soll und das JA vorerst nicht aktiv werden soll, sondern er nur wissen möchte an wen er sich wenden soll. Dann war er da, hat sich gezeigt - Signal war "ich will es in Ruhe klären" usw, sollte das nicht gehen hat er die Dame vom JA schon auf seiner Seite.

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