Geschrieben von Joni76 am 12.07.2011, 19:03 Uhr |
Re:
Ja das ist natürlich blöd....Ich kenne das nur so, dass man ehrenamtlich arbeitet (als Schülerlotse o.ä.) und das Einkommen dann nicht angerechnet werden kann.
Frag doch mal bei der Caritas wg einer TAMU oder Leihoma. Oder kannst Du das Kind/die Kinder nicht mit zu Deinen Jobs nehmen?
- Unter welchen Umständen Zuschüsse für Kinderbetreuung? - Dreierbande 12.07.11, 16:20
- Re: Unter welchen Umständen Zuschüsse für Kinderbetreuung? - Joni76 12.07.11, 17:39
- Re: - Dreierbande 12.07.11, 18:48
- Re: - Joni76 12.07.11, 19:03
- Re: - Dreierbande 12.07.11, 19:22
- Re: - bleibcoolMama 12.07.11, 19:37
- Re: - Dreierbande 12.07.11, 19:22
- Re: - Joni76 12.07.11, 19:03
- Re: - Dreierbande 12.07.11, 18:48
- Re: Unter welchen Umständen Zuschüsse für Kinderbetreuung? - Fru 12.07.11, 20:18
- Re: Unter welchen Umständen Zuschüsse für Kinderbetreuung? - rabukki 12.07.11, 20:37
- Re: Unter welchen Umständen Zuschüsse für Kinderbetreuung? - Joni76 12.07.11, 17:39
Härtefallregelung, kennt sich wer aus.
Manchmal könnte ich meinen Vater....
Negativer Stress......Körper spielt verrückt.....
Aber etwas Gutes hatte der Tag...
Wie damit umgehen? (bissl lang)
Absage Nr. 2
Nino1976
Job - ehrlich sein?
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