Geschrieben von Wunderkind2010 am 02.04.2013, 16:51 Uhr |
qm zu groß die Wohnung ?
Hallo zusammen
Ich wollt mal fragen was ihr denkt ob eine knapp 64 qm Wohnung ( 3 zi kü bad) + großer balkon zu groß für eine Mutter mit einer Tochter ist kind ist knapp 3 jahre mein Mann hat heute beim Arbeitsamt angerufen und gefragt und die haben angeblich behauptet das die 100 eig zu teuer ist aber die eine sonder reglung für alleinerziehende hat ich bin mir da echt nicht sicher ich will auch nochmal selber nachfragen aufjedenfall
und zahlt das Amt auch einen Umzug ? Mein noch Mann zieht so wie es ausschaut ins selbe haus nur nach ganz unten und ich würd schon gern umziehen aber wenn man Arbeitslos ist bekommt man da einfach ein Umzug bezahlt nur weil man so ein Wunsch hat ?
lg
Re: qm zu groß die Wohnung ?
Antwort von Fru am 02.04.2013, 18:12 Uhr
warum sollte Dir jemand Deinen Umzug bezahlen????
Es kommt nicht immer allein auf die Größe einer Wohnung an, Du kannst 20 qm für 500 Euro haben, dann passt die Größe, ist aber zu teuer, genau so darf man nicht 120 qm haben, auch wenn sie nur 200 Euro kostet..
Nachfragen, was anderes bleibt Dir nicht über!
Re: qm zu groß die Wohnung ?
Antwort von Simpleton am 02.04.2013, 18:31 Uhr
Es kommt auf die Warmmiete an und weniger auf die qm Zahl.
Klar dürten sie nur 60 qm haben aber wenn die 64 qm Zahl günstiger ist ist es glaub ich auch wurscht.
Muss sie nicht eh zum Amt und das abklären lassen?
LG
Re: qm zu groß die Wohnung ?
Antwort von mf4 am 02.04.2013, 18:48 Uhr
2 Erwachsene und 1 Kind ziehen um... was wollt ihr denn bezahlt bekommen? Das bekommt man doch hin.
Re: qm zu groß die Wohnung ?
Antwort von Möhrchen am 02.04.2013, 18:57 Uhr
Hallo,
1. kläre Deine Angelegenheiten mit dem Amt selbst - weder Dein Mann noch dieses Forum hier können dies für Dich tun.
2. Ich habe auch vielerlei Wünsche - wo kann ich die beantragen?
vg heike
Re: qm zu groß die Wohnung ?
Antwort von Lena_1977 am 02.04.2013, 19:29 Uhr
Es kommt auf die genauen Parameter an.
Kläre Kindes- und Betreuungs/Trennungsunterhalt und stell einen Antrag.
Kläre mit deinem Vermieter das du alleine in den Mietvertrag kommst - vielleicht mit Datum von "vorgestern" - dann kannst du erstmal 6 Monate bleiben, die muss das Amt übernehmen.
Ggfls. kannst du auch den Mehrpreis selbst übernehmen, immer noch günstiger wie ein Umzug - auch wenn die Arge einen Kostenzuschuß gibt.
Vielleicht sieht in 6 Monaten die Welt auch anders aus, und du stehst wieder auf einigen Füßen ?
Re: qm zu groß die Wohnung ?
Antwort von Pojole am 03.04.2013, 12:18 Uhr
Ca. 60qm oder zwei Wohnräume für zwei Personen & Ca. 75qm oder drei Wohnräume für drei Personen. Der Mietpreis der zulässig ist orientiert sich an dem Mietspiegel der Gemeinde.
Für alleinerziehende gibt es da kein ausnahmen.
Ich würd einfach noch mal genau nachfragen. Umzug zahlt das Amt nur unter bestimmten vorraussetzungen & dafür mussu auch nen antrag stellen.
Nur weil du umziehen willst reicht nicht! Wer ja echt schoen
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