Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 17.02.2004, 19:49 Uhr

Pflück' mal Federn...

Hallo Mädels, bei allem Verständnis für den Ärger: wo nix ist, da ist nix.
Sowenig wie die KV es euch verbeiten können, neue Beziehungen einzugehen, sowenig könnt ihr die KV's dieses Recht absprechen.
Und wenner nix hat, dan hatter nix. Ein Unterhaltspflichtiger muss schon gute Argumente haben, bevor er tatsächlich die Unterhaltsleistung verringern darf.
Aber Britta, solange du noch nicht verheiratet bist, müsste das JA IMHO die Differenz zahlen. Nach dem großen Tag allerdings nicht mehr.
Gruß, Rob (der bekommt auch kein KU)

 
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