Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 17:27 Uhr

P.S.

Schulnoten fallen in den Sorgerechtsbereich der Schulfürsorge.
Ergo dürfen nur Sorgeberechtigte diese Schriftstücke unterschreiben.
Er quittiert die Note gesehen zu haben,

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
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