Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 12.10.2015, 17:02 Uhr

Leena sie schrieb aber geteiltes Sorgerecht...

..wenn ich eh alleiniges Sorgerecht als Elternteil habe (ginge ja auch anderstrum), brauch ich solche Tricks gar nicht, dann kann ich solche Sachen einfach alleine entscheiden und unterschreiben.

Wenn der Stiefvater das macht, ist das m. E. tatsächlich eine Urkundenfälschung, da er ja sich bewusst als Sorgerechtsinhaber ausgibt.

Die AP schreibt ja nicht vom Einverständnis eines Schulausfluges, wo die Mutter mal eben den Stiefvater bittet, er möge für sie unterschreiben, weil sie einige Tage auf Geschäftsreise ist oder sowas....es geht hier ja um eklatante Unterschriften, von denen man weiß, dass das auch wirklich nur ein Sorgeberechtigter unterschreiben darf...

 
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