Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Andrea25 am 28.06.2005, 8:46 Uhr

Noch eine andere Frage....

Wir hatten ja ein Treffen vor gericht (12-2004) wo ich einen antrag auf festgelegtes umgangsrecht gestellt hatte. ich wollte gern das da eine ordnung in die besuchstage kommt. aber der richter hat zuns zu einer eltern/paar/therapie verdonnert. die ist nun abgeschlossen, weil die therapeutin auch nicht weiter weiß. das problem ist: mein ex hat einen "rollenden" freischichttag in der woche und holt dann die maus immer einen tag vorher aus dem kiga und den nächsten tag 18 Uhr bekomm ich ihn wieder. dann noch jedes 2. WE von Fr-So abend. nun kommt es wegen den rollenden tagen zu ganz bekloppten konstellationen.... . und das wollte ich eben geändert haben. Es kann ja nicht sein, dass er sich immere die tage rauspicken darf wie er frei hat und ich muss arbeiten und trotzdem fürs kind da sein. Daher wollte ich einen festen tag in der woche....will der vater nicht und so gab ein wort das andere und somit landeten wir in der therapie.
nun muss ich dem gericht ja bericht erstatten, was swoll ich denn tuen`? weiter auf die festlegung beharren oder mich mehr oder weniger geschlagen geben??? das problem ist auch, dass der vater sich extrem gut verstellen kann und vor gericht echt den verlassenen (stimmt) betrogenen (stimmt nicht) und ach so trauernden (kindbezogenen) darstellt. Das er eine Tussi nach der anderen hat wo er dann auch immer gleich die maus mit hinschleppt, dass zä#hlt alles nicht.
Was soll ich denn jetzt nur machen?????

 
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