Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 23.02.2019, 10:57 Uhr

Nein, darf sie nicht

Dein beschriebenes Szenario setzte aber voraus, dass der Vater bereit ist, dass Kind zu sich zu nehmen. Ist er das nicht, kann er natürlich auch klagen. Das Ergebnis der Klage steht aber dann schon fest und die Stellungnahme des Jugendamtes auch.

Man kann auch gerne im Vorfeld das Jugendamt ins Boot holen. Habe ich auch gemacht. Der Rat war, dass ich einfach umziehen soll. Sollte der Vater klagen wäre das Gutachten des Jugendamtes eindeutig für den Umzug.

Selbst keine Verantwortung für das Kind übernehmen wollen aber der Mutter Steine in den Weg legen sich familiäre Betreuung zu sichern ( die der Vater selbst nicht erbringen will) oder beruflich weiter zu kommen, sieht nämlich auch weder das Jugendamt noch der Richter gern.

 
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