Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ym29 am 18.01.2009, 0:49 Uhr

nee so nicht

so ist das nicht gemeint ich habe gelesen das ich anspruch auf betreuungsgeld vom staat habe BZW meine mama

für kinder unter 3 jahren wo die mütter arbeiten geh und kein kita platz in anspruch nehmen

 
5 Antworten:

Re: nee so nicht

Antwort von Möhrchen am 18.01.2009, 2:36 Uhr

Dann muß m.E. Deine Mutter eine vom Jugendamt anerkannte Tagesmutter sein und Dein Einkommen unter einer gewissen Grenze liegen.

lg heike

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Re: nee so nicht

Antwort von engelchen_lpz am 18.01.2009, 9:15 Uhr

ist nicht richtig... wäre deine mutter deine tante oder so was wäre es möglich vom staat u.U. betreuungskosten zu bekommen (aber auch nur bei abgeschlossenem Tamukurs.)

müttern (bzw. Omas) steht keinerlei finanzielle Unterstützung zu, es wird davon ausgegangen das omas genau für diesen Zweck da sind....

wir hattten im Sommer genau dieses Problem.. die tamu von miri hatte nen unfall, meine mutter (hat den kurs und das zertifikat) hat die betreuung übernommen und keinen cent bekommen weil sie die oma ist.

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@engelchen

Antwort von Möhrchen am 18.01.2009, 9:55 Uhr

Ist das echt so? Ich kannte mal ein junges Pärchen, da war die Mutter von ihr auch Tamu vom Jugendamt und ich bin mir sehr sicher, daß sie für ihren Enkel ebenfalls Geld bekommen hat...da sie ihn sonst zu einer anderen Tamu gebracht hätte...also die Mutter wurde in diesem Fall (soweit ich das noch weiß) wie eine ganz normale Tamu gehandelt...komisch...

lg heike

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Bin ja selber TAMU

Antwort von Joni76 am 18.01.2009, 10:48 Uhr

Bei mir im TAMU-Kurs war eine Frau, die ihre 3 Enkel betreut hat. Um dafür Geld vom JA zu bekommen, musste sie diesen Kurs machen. Sie passt heue auf ihre (mittlerweile 4) Enkel und 1 normales Tageskind auf.

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Re: Bin ja selber TAMU

Antwort von berita am 18.01.2009, 11:01 Uhr

Ist wahrscheinlich wieder Ländersache. Bei uns muss man auf dem Antrag auf Kostenbeteiligung explizit ankreuzen, dass die Tamu nicht mit dem Kind verwandt ist (bis zum 3. Grad).

LG

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