Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cube am 03.03.2020, 11:40 Uhr

Naja, nichts mehr zur Vorgeschichte schreiben

verfälscht jetzt aber mal die Sachlage erheblich.
Das Kindeswohl hängt eben nicht nur von den wohnlichen Gegebenheiten ab und wie gepflegt und wohlgenährt die Kids sind.
Bei dem Gutachten geht es doch darum herauszufinden, ob die Kinder von dir negativ gegen den Vater - der sehr umgangswillig ist - beeinflusst wurden.
Neben dem Gericht hat der KV ja nun auch ein Interesse an dem Gutachten da du nicht gerade den Umgang förderst . Mit Begründungen, die halt eher wirr sind.
Du bist nach der Trennung 250 km weit gezogen, dann wieder zurück und willst jetzt wieder 250 km weit weg ziehen.
Auch so etwas spielt da eine Rolle - im Sinne von Stabilität, die du den Kindern gibst oder eben auch nicht. Solche Umzüge sind nun mal mit einem Wechsel des gewohnten Umfeldes verbunden, Freundschaften aufgeben, sich neu eingewöhnen - um dann kurze Zeit später wieder umzuziehen und dann kurze Zeit später ein neuer Umzug im Raum steht.
Sorry, aber die ganze Vorgeschichte nun gar nicht mehr zu erwähnen ... da wirst du hier immer die gleiche Antwort bekommen: "mach dir keine Sorgen, wenn es nicht zu bemängeln gibt, nimmt dir keiner du Kinder weg".

Stellt sich dann nur die Frage: wenn doch alles so super ist, warum wurde ein Gutachten beauftragt?

 
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