Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Trommelwirbel am 11.07.2012, 11:42 Uhr

Nach dem UVS

Ah ok!
Also, du hast jederzeit das Recht, den Unterhalt einzuklagen!
Wenn was "bei ihm zu holen ist" wird das Jugendamt ihm auch Druck machen.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter..., musst dran bleiben?
Bei mir, bzw. meiner Mutter, hat lange Zeit das Jugendamt für ihn gezahlt, holte es sich aber irgendwann von ihm zurück...
Ging bis vors Gericht, mit Auflagen zur Arbeitssuche innerhalb 6 Monate und gegebenfalls Strafarrest (soweit kam es nicht). Einige Jahre später ließ meine Mutter den Gerichtsvollzieher bei ihm vorbei schauen.
Termin bei Jugendamt zur Beratung?

 
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