Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 13.12.2015, 14:49 Uhr

man kann doch nachhalten, wer in dem Bereich an dem

Nehme ich eher weniger an. ;-)))

Aber wenn der Postbote sagt, er hat da geklingelt oder bei den Nachbarn, weiß er nicht mehr, und der Empfänger hat unterschrieben, dann wird es eben schwierig, dem Postboten nachzuweisen, dass ER es war, der die Unterschrift gefälscht hat.

Wie gesagt - im Prinzip genau so gerade vor Gericht durchgehabt. Es war bewiesen, dass die Unterschrift gefälscht war. Und nur eine Person so grundsätzlich Interesse daran gehabt haben könnte - aber die sagte, nee, war sie nicht, und nachweisen konnte man es ihr leider nicht. Also - Prozess verloren. (Na gut - gegen Auflage eingestellt. Aber gewinnen sieht auch anders aus.)

 
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