Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 21.10.2010, 19:07 Uhr

mal eine verständnisfrage habe....

umgangsrecht verbieten kann man nicht, nur wenn er dem kind nachweislich schadet.
alles andere kann natürlich so geklärt werden, aber so ein hin und her, das sieht auch ein jugendamt nicht gern.
wo ist denn das kind aktuell?
wie alt ist es?

 
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