hypericum
hallo! ich halte mich ja in diesem forum nicht auf, da ich nicht alleinerziehend bin, aber ich habe mal eine frage und dachte das sie hier vielleicht am besten aufgehoben sind. also freunde von uns haben sich getrennt. sie haben das gemeinsame sorgerecht und hatten sich geeinigt, dass die tochter bei dem vater das aufenthaltsbestimmungsrecht hat. sie waren deswegen wohl auch beim jugendamt und die haben ihnen gesagt sie müssen das untereinander klären. d.h. da wurde nichts schriftlich fixiert. ist das korrekt so? na und nun gibt es großes theater, sie will die tochter wieder zu sich haben. geht das einfach so? nun war sie beim jugendamt und behauptet das sie mit denen gesprochen hat und sie ihm das umgangsrecht verbieten werden. na geht das alles einfach so? ich will mich in deren sache gar nicht reinhängen. wir sind mit ihm befreundet und mache mir deshalb einfach sorgen und man kennt sich so gar nicht mit den gesetzlichkeiten aus. werde mich auch hüten ihm irgendwas zu raten, wie er sich nun verhalten soll. dazu muss man noch sagen, dass er sich eigentlich fast ausschließlich um das kind seit der geburt gekümmert hat. also wie ein alleinerziehender vater. freue mich auf eure antworten!!! lg
umgangsrecht verbieten kann man nicht, nur wenn er dem kind nachweislich schadet. alles andere kann natürlich so geklärt werden, aber so ein hin und her, das sieht auch ein jugendamt nicht gern. wo ist denn das kind aktuell? wie alt ist es?
sie hat es ihm heute entrissen und ist abgedampft. er konnte nix machen, obwohl die absprache war, dass er mit dem kind über das we wegfährt. das kind wird 4 jahre!
schadet ihr das jetzt mehr als ihm, da sie das jetzt wieder alles geändert haben will?
Es schadet doch vor allem dem Kind! Das spürt doch diese Unstimmigkeiten und Entreißen klingt für mich schon heftig...
Hallo, wie lange sind sie denn getrennt? Wie alt ist das Kind? Wenn er bisher der Hauptbetreuer war und sie beide beim JA waren, um dort zu erklären, daß das Kind auch weiterhin bei ihm bleiben soll - was ja zum Wohl des Kindes Sinn macht, wird sie da nicht so einfach wieder zum JA rennen können und das alles umkrempeln können...,Dabei hätten die Mitarbeiter beim JA ruhig eine Notitz machen können wie ich finde. Uns hat das JA damals beide angeschrieben - das JA bekommt wohl Infos, wenn Scheidungen anstehen, bei denen Kinder betroffen sind - und einen Gesprächstermin anzubieten, um solche Dinge zu klären...da wir keinen Trouble haben und alles, was unsere Tochter angeht, unter uns klären, haben wir dort keinen Termin wahrgenommen. Das Umgangsrecht können sie ihm gar nicht verbieten, solange er keine Gefahr für das Kind darstellt - davon gehe ich jetzt mal nicht aus;-) Sie scheint ihm da mit ihren Wünschen zu drohen. Das JA würde sich - sofern es ordentlich arbeitet - selbst ein Bild von der Situation machen. An seiner Stelle würde ich auch mal einen Termin beim JA ausmachen und um Aufklärung bitten - vielleicht gleich mit ihr zusammen, dann kann sie sich gleich eine Runde schämen. lg heike
danke für die info. er hat das versucht mit ihr zusammen dort zu regeln, aber sie geht nicht mit und schmeisst ihm nur dinge an den kopf. sie waren nicht verheiratet. und sie ist fremd gegangen... daraufhin die trennung. er hat wohl jetzt einen termin und will eine einstweilige verfügung erwirken. scheint wohl der letzte ausweg zu sein!
habsch vergessen zu schreiben!
wie lange sind die beiden denn getrennt bzw. wie lange ist die Kleine denn jetzt beim Vater nach der Trennung geblieben?
seit juli!
mache mir echt gedanken. das arme kind. zu allem überdruss ist sie nun auch noch schwanger von dem anderen da und hat ihren job gekündigt. das wirkt sich doch nicht wirklich alles positiv für sie beim jugendamt aus, oder!
Tja, das liebe Geld...so bekommt sie Unterhalt für das Kind und so müßte sie ja theoretisch noch welchen an ihn zahlen... Hormone spielen da wohl auch mit. In der entfernten Verwandtschaft hatten wir auch mal einen haarsträubendnden Fall...sie ist in einer Nacht- und Nebelaktion weg, wollte noch was erleben usw. ohne Ankündigung...war dann auch erst mal nicht auffindbar...hat dann freiwillig das Sorgerecht abgegeben, da sie keinen Bock hatte...Einige Jahre (!) später war sie auch wieder schwanger und plötzlich wollte sie ihr großes Kind auch wieder bei sich haben...das arme Kind ;-((( es gab Prozesse bis zur höchsten Instanz und x psychologische Gutachten...die besagten, daß sie in einem sehr stabilen Umfeld aufwuchs (Papa war immer da, Oma und Opa auch etc.) und daß sie sich das früher hätte überlegen müssen... Letztendlich muß sowas gerichtlich geklärt werden und da ist das JA auch nur in der Rolle der Empfehler für den Richter...entscheiden wird dieser alleine nach seinem Befürworten. lg heike
da bleibt mir ja nur ihm alles gute und viel glück zu wünschen. am meisten tut mir ja das mädel leid. weil sie ja die ganzen streitigkeiten mitbekommt. da denkt man, man kann so was gütig regeln und nun das!!!