Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 27.11.2009, 8:28 Uhr

leidige Thema SCHWIEGERELTERN...

...ein wirkliches Umgangsrecht, das sie einklagen können, haben Großeltern wohl nur, wenn es im Interesse des Kindeswohls liegt - also ein herrlicher "Gummibegriff", der sich (fast beliebig) dehnen und deuten lässt.

Ansonsten gilt aber schon - wenn der Vater in seiner Umgangszeit mit dem Nachwuchs zu den Großeltern möchte, kann man als Mutter kaum dagegen vorgehen (da müssen dann schon sehr begründete Argumente mit Gefährdung des Kindeswohl vorliegen).

Und jetzt noch eine sehr persönliche Anmerkung:

Ich habe ja weder zu meiner Quasi-Ex-Schwiegermutter noch zu meinem Quasi-Ex-Schwiegervater ein wirklich gutes / inniges Verhältnis. Und im Großen und Ganzen bin ich eigentlich ganz froh, wenn der Umgang zwischen der väterlichen Großmutter und dem Enkel meistens bei meinen Eltern stattfindet, die in der Nähe der Großmutter wohnen - mir stehen solche Treffen emotional immer sehr bevor, da bin ich dann ganz froh, wenn ich mich "drücken" kann.

Bei dem Großvater bin ich etwas gespalten - einerseits tue ich mich persönlich schwer mit seiner Art. Zumal er immer so salbungsvoll wirkt, immer Grundsatzreden hält, ansonsten aber dazu neigt, vieles zu versprechen und letztlich immer einen guten Grund zu haben, warum er seine Versprechen nicht umsetzen kann. Außerdem redet er immer sehr von sich, geht auf Erzählungen über den Nachwuchs aber nur recht bedingt ein... andererseits ist mir schon bewusst, dass er seit nunmehr 30 Jahren alleine vor sich hin gelebt hat, nach der Scheidung auch ohne Kontakt zu seinen Kindern - sich dann auf die Bedürfnisse anderer einzustellen, wenn 30 Jahre niemand da war, auf den man sich hätte einstellen können, ist sicherlich auch sehr schwer.

Andererseits habe ich auch nicht wirklich soweit Vertrauen zu ihm, dass ich mir sicher wäre, was er seinem Enkel eventuell erzählen würde...

So gesehen ist es mir "eigentlich" schon lieber, wenn ich bei den - sehr sporadischen - Kontakten zwischen Großvater und Enkel dabei bin bzw. zumindest in "Griffweite".

Aber das sind meine persönlichen Bedenken und letztlich auch "Animositäten", und wenn er lieber Umgang ohne mich hätte, würde ich nicht wirklich darauf bestehen, dass er Umgang bei mir stattfinden müsste/sollte. (Ach so - meistens besuche ich mit Nachwuchs den Großvater, nicht der Großvater uns. Bin ich auch nicht böse drum, es ist ja nicht so, dass ich den Großvater unbedingt bei mir in meiner Wohnung haben möchte. *grins*)

 
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