Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 26.11.2009, 18:10 Uhr

Klassischer Fall für eine einstweilige Anordnung...

Hi Sue,

WARUM bist Du nicht zum Sozialgericht weitergelaufen? Eine einstweilige Anordnung ist hier wohl das Mittel der Wahl. Außerdem würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, und zwar sowohl gegen die SBin als auch gegen die Teamleitung.
Was an Unterlagen angefordert wird, ist dem Grunde nach korrekt, aber nachdem der Antrag 4 1/2 Monate zurückliegt, Du schon diverse Male nachgehakt hast, Dir bereits 100,-.€ bar ausgezahlt wurden mit dem Hinweis, daß der Rest überwiesen werde (was offensichtlich nicht geschehen ist), die SBin die Akte offenbar schon mehrmals in den Händen hatte, hätte das alles längst geprüft werden können und müssen.

Deshalb, gehe morgen zum Sozialgericht und erwirke eine einstweilige Anordnung.

Mein Rat.


Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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