Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 22.05.2008, 21:25 Uhr

Kenne ich ;-(

Und es ist dem Gericht schon mehrfach bei Ex bekannt, daß er ein Alkoholproblem hat.

Mit den Kindern betrunken und ohne Kindersitz durch die Gegend fährt.

Im Suff einfach mal anderen von der Treppe aus zuwirft..

Egal.
Reichte nichtmal zum betreuten Umgang.

Es muß erst Schlimmeres passieren, damit man eingreift.
Das Recht auf Umgang des Kindes mit dem alkoholabhängigen ET wiege höher ;-O

Ich bin keine Umgangsboykotteuse, finde diese Handlung aber fatal für die betreffenden Kinder, denn es ist eine tickende Zeitbombe und ich möchte nicht irgendwann einmal die Polizei vor meiner Tür stehen haben, um dann endlich von "oben" Verständnis zu bekommen.

 
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